Detektei Daldrup - in Duisburg aktiv
Unsere Detektei in Duisburg in Aktion
Verstoß gegen Wettbewerbsverbot nachgewiesen
Der langjährige Angestellte eines Pharmagroßhandels aus Süddeutschland sprach vor Monaten überraschend seine Kündigung aus. Er war Bereichsleiter des Vertriebs und überwiegend im Außendienst tätig. Seine Kundschaft waren überwiegend Krankenhäuser, die er mit medizinischen und orthopädischen Artikeln belieferte. Die Firma nahm mit Bedauern die Kündigung entgegen, denn der Angestellte besaß ein enormes Fachwissen, da sein erlernter Beruf „Operationstechnischer Assistent“ (OTA) war.Die Kündigung, sowie der Kündigungsgrund, dass die ständigen Außendienstfahrten ihm zu schaffen machten, wurden akzeptiert. Der Angestellte hatte sich jedoch an das vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbot zu halten, welches für eine maximale Dauer von 2 Jahren zulässig ist und dem Arbeitnehmer untersagt, seinem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen. Während des vereinbarten Zeitraums verpflichtet sich der ehemalige Arbeitgeber eine Karenzentschädigung zu zahlen, die mindestens die Hälfte des letzten Gehaltes betragen muss.
Der Pharmabetrieb hielt sich an seine Vereinbarung, warum auch nicht? Und der ehemalige Angestellte? Durch eine Information eines seiner Kunden, wurde dem Geschäftsführer des Betriebes bekannt, dass der ehemalige Angestellte sich nicht an das vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbot zu halten schien, da er diesem Kunden ein Konkurrenzprodukt angeboten hatte.
Unsere Detektei wurde mit der Observation des ehemaligen Angestellten beauftragt. Unser Detektivteam befand sich früh morgens an der Wohnanschrift des Mannes und verfolgte seinen Tagesablauf, sowie den seiner Familienmitglieder. Es war ein Neubaugebiet am Stadtrand von Duisburg. Er bewohnte mit seiner eigenen Familie und seinen Schwiegereltern ein Zweifamilienhaus. Die Observation war nicht ganz einfach, denn wir stellten fest, dass die Anwohner ziemlich neugierig waren und jede Veränderung mit „Adleraugen“ wahrgenommen wurde.
Oft mussten unsere Detektive ihre Taktik ändern, sich als Spaziergänger oder als Liebespaar tarnen, um das Haus der Zielperson im Auge zu behalten. Mal stand der Observationsbus als Werkstattwagen an einem neuen Bauvorhaben. Ein anderes Mal positionierten wir uns in einem nahegelegenen Waldstück und führten von dort aus unsere Beobachtungen durch. Der Ideenreichtum unseres Teams machte sich bezahlt. Nach Tagen kam endlich Bewegung auf. Große Pakete wurden an die Wohnanschrift unserer Zielperson geliefert und am darauffolgenden Tag fuhr diese mit einem der Pakete zu einem Krankenhaus.
Einer unserer Detektive ließ seinen Charme spielen. An der Information des Krankenhauses erzählte ihm die nette Pförtnerin, dass unsere Zielperson im Haus sehr bekannt wäre und in regelmäßigen Zeitabständen das Krankenhaus mit medizinischen und orthopädischen Artikeln beliefern würde. „Heute wäre so ein Tag“, meinte sie. „Er ist mit seiner Kenntnis sogar an einer OP beteiligt.“ Nun waren wir wieder ein Stück weiter. So ohne Weiteres das Wettbewerbsverbot ignorieren? Das wäre ein heißes Eisen!
Nachforschungen ergaben, dass der gute Mann ein Gewerbe auf seine Frau angemeldet hatte. „Einzelhandel für medizinische und orthopädische Artikel“, lautete der Eintrag. Nicht dumm. Doch was besagt ein Sprichwort? Hochmut kommt vor dem Fall. Doch in diesem Fall kommt Dummheit vor dem Fall. Unsere Zielperson war zwar hochsensibilisiert, doch die Gier nach mehr Geld und weniger Arbeit war stärker. Er betrieb „sein“ Gewerbe verstärkt und erweiterte „seinen“ Kundenkreis. Das brach ihm das Genick. Heute steht er vor Gericht, denn sein ehemaliger Auftraggeber machte Schadensersatzansprüche geltend und forderte die Inanspruchnahme unserer Detektei ebenfalls von seinem ehemaligen Mitarbeiter zurück.
Schlagworte
Observation, Detektei, Duisburg, Wettbewerbsverbot



