Arbeitszeitbetrug durch Detektive aufgedeckt

Wie erfolgreich die Arbeit einer Detektei sein kann, beweist ein aktueller Fall aus dem örtchen Calbe. Hier hat ein Unternehmen Privatdetektive beauftragt, weil die

Produktionszahlen nicht mehr stimmten und die Leistung kontinuierlich sank. Das Ergebnis der Ermittlungsarbeit: Acht Mitarbeiter sollen entlassen werden. Ihnen wird Arbeitszeitbetrug vorgeworfen. Mit näheren Informationen zum weiteren Vorgehen hält sich die Unternehmensleitung noch zurück. Denn schon jetzt zieht der Fall weite Kreise.

Nötig wurde der Einsatz der Ermittler, nachdem Gespräche mit den Schichtführern und Meistern bezüglich der schlechten Produktionsleistung keine Ergebnisse gebracht hatten. Daraufhin entschied man sich, zwei Detektive als Praktikanten einzuschleusen. Die Belegschaft schöpfte keinen Verdacht und ging ganz normal ihrer Arbeit nach – oder eben nicht, wie sich zeigen sollte. Drei Wochen lang waren die Mitarbeiter der Detektei aktiv. Sie fertigten Protokolle mit mehreren hundert Seiten an, aus denen klar hervorgeht, dass einige es nicht ganz so genau mit ihrem Arbeitszeitkonto nahmen.

Sie buchten sich im Zeiterfassungssystem ein, ließen es aber langsam angehen. Statt an die Maschinen zu gehen, rauchten sie, unterhielten sich über die nächste Grillparty oder überlegten, welchen Badesee man wie am schnellsten erreicht. Diese Pausen erstreckten sich über 20 Minuten bis hin zu einer Stunde. Die Betriebsleitung wertete das Vorgehen als Betrug, sprach die fristlose Kündigung aus und verwies die acht Mitarbeiter des Geländes. Nun hat der Betriebsrat Zeit, sich zu äußern. Ihm liegen inzwischen die Informationen der Detektive vor, ebenso die Aussagen der Schichtleiter.

Leicht wird es der Betriebsrat der Firma nicht machen. Zwar wird er sich erst äußern, nachdem die Beschuldigten angehört wurden. Doch schon jetzt ist klar, dass der Einsatz der Detektive nicht gebilligt wird. Erst hätte es Gespräche und den Versuch einer Aufklärung geben müssen, sagt auch Professor Armin Höland. Dem sei nicht so gewesen, betont der Betriebsrat. Allerdings weist der Professor für Arbeitsrecht auch darauf hin, dass jeder, der nur vorgebe zu arbeiten, seine Pflichten verletze.

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