
Gierige Unternehmen, skrupellose Detektive und tausende Mitarbeiter unter Generalverdacht – das ist Stoff, der sich medienwirksam aufbauschen lässt. Für viele Detekteien erweisen sich diese Skandale zunehmend als geschäftsschädigend. Denn in den Berichten wird kein Unterschied gemacht zwischen Ermittlern, die sich an die Regeln halten, und solchen, die hauptsächlich in der Grauzone agieren. Detektiv ist gleich Detektiv, Punkt, aus. Der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) ist daher bemüht, immer wieder auf die Bedeutung der Qualität detektivischer Arbeit aufmerksam zu machen.
Die jüngste Pressemitteilung des Verbandes bezieht sich auf einen Artikel im „Stern“, der das Thema Mitarbeiterüberwachung aufgreift. Der BDD kritisiert, dass in dem Beitrag mit dem Titel „Wenn der Chef den Detektiv holt“ weder auf das möglicherweise berechtigte Interesse der Auftraggeber hingewiesen wird noch auf die Tatsache, dass seriöse Ermittler solche Aufträge nur bei einem konkreten Anfangsverdacht annehmen. Stattdessen werde eine „Big Brother Überwachungsmentalität“ dargestellt und die Problematik krimineller Mitarbeiter völlig außen vor gelassen. „Dabei wird mit keinem Wort auf die Verantwortung der Unternehmensführung für ihre mehrheitlich ehrlichen, fleißigen und unternehmenstreuen Mitarbeiter eingegangen, die zu Recht Maßnahmen gegen kriminelle Handlungen von Kolleginnen und Kollegen erwarten“, so der BDD.
Das größte Problem sieht der Bundesverband nach wie vor darin, dass jeder Detektiv werden kann. Um den Beruf ausüben zu dürfen, müsse man nicht einmal fachlich oder persönlich geeignet sein. Die Tätigkeit als Privatermittler sei bis auf die Gewerbeanmeldung an keine weiteren staatlichen Voraussetzungen gebunden. Auf diesen Mangel an gesetzlichen Vorgaben führt der BDD auch die Skandale der vergangenen Zeit zurück. Um dem entgegen zu wirken, wurde ein Qualitätssicherungskonzept erarbeitet, das auch als Broschüre „Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen“ vorliegt. Damit soll potentiellen Auftraggebern eine Orientierungshilfe an die Hand gegeben werden, damit sie später keinen Schaden erleiden, sondern tatsächlich Hilfe von einer Detektei erhalten.