BDD stellt Qualitätssicherungskonzept vor

Der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) hat im Rahmen seiner Jahreshauptversammlung Nägel mit Köpfen gemacht. Der Ruf nach Qualität im Detektivgewerbe geht nun einher mit einem Qualitätssicherungskonzept, das von den Mitgliedern in Kassel beschlossen wurde. Auf neun Seiten definiert der BDD die „Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen durch Mitglieder des BDD“. Das Konzept dient einerseits dazu, die seit Jahren geforderten Kriterien für die Arbeit von Detektiven schwarz auf weiß zu fixieren. Andererseits soll es potentiellen Kunden als Orientierungshilfe dienen, ehe sie einer Detektei einen Auftrag erteilen.

Das Qualitätssicherungskonzept umfasst neben den allgemeinen Berufspflichten auch die Themen Beschwerdeverfahren bei Mängeln in der Auftragserledigung, Verhältnis zum Auftraggeber, Berichterstattung, Preisgestaltung, Rechnungslegung sowie die berufliche Aus- und Fortbildung. Oberstes Gebot für die im BDD organisierten Detektive ist nach wie vor, die Arbeit mit gebotener Sorgfalt, Sach- und Fachkenntnis, persönlicher Seriosität und Zuverlässigkeit zu erledigen. Vor diesem Hintergrund setzt der Bundesverband auf einen regen Erfahrungsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene, ergänzt durch Vorträge und Seminare.

Bindend für Mitglieder des BDD ist die Berufsordnung. Sie verpflichtet den Detektiv laut Konzept „zu korrekter, zuverlässiger und umfassender Auftragserledigung mit dem Ziel, dem Auftraggeber ein Optimum an Dienstleistung zu gewähren“. Dazu gehören sachlich und objektiv verfasste Berichte, die jederzeit einer richterlichen Prüfung standhalten. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit einem Beschwerdeverfahren und dem Ausschluss aus dem BDD rechnen. Damit aber überhaupt Kunden auf eine Detektei aufmerksam werden, ist Werbung in allen marktüblichen Medien gestattet, sofern sie seriös gestaltet ist.

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