Betrüger müssen für Detektivkosten aufkommen

Versicherungsbetrug macht das Portmonee selten voller. Wer es tatsächlich schafft, die Assekuranz zu betrügen, hat schlicht und einfach Glück gehabt. Denn inzwischen untersuchen die Unternehmen selbst kleinste Vorfälle, die der Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden. Viele Konzerne arbeiten dazu bereits mit Detekteien zusammen. Überführen Ermittler oder Sachbearbeiter einen Betrüger, kann es teuer werden. Die Kosten für den Detektiveinsatz muss dann der Kunde zahlen, sagt das Amtsgericht München (AZ: 155 C 29902/08). Der Versicherungsschutz ist ohnehin flöten.

Die Richter in München hatten über einen ganz besonderen Fall von Versicherungsbetrug zu entscheiden. Die Inhaberin eines Reisebüros bot ihren Kunden neben dem Urlaub auf Mallorca oder in den USA auch Reiserücktrittskostenversicherungen an. Kein ungewöhnlicher Vorgang in der Branche, denn die Police macht sich in einigen Fällen durchaus bezahlt und wird von vielen Seiten empfohlen. Bis dahin hat sich die Frau nicht strafbar gemacht und war auch nie aufgefallen. Erst als sie 3.407 Euro von der Versicherung verlangte, weil eine Reise storniert worden sei, wurden die Verantwortlichen hellhörig und schauten genauer hin bzw. übergaben den Fall einer Detektei.

Lange brauchte es nicht, bis die Ermittler herausfanden, dass die angeblich stornierte Reise nie gebucht worden war und die Geschäftsfrau es einfach nur auf das Geld von der Versicherung abgesehen hatte. Es folgte eine Strafanzeige samt Urteil wegen Betruges. Die fast 1.900 Euro Honorar für den Detektiv wollte die Frau aber nicht bezahlen, weil die Ermittlungen auch von der Versicherung oder der Staatsanwaltschaft hätten durchgeführt werden können. So ging es wieder vor Gericht und musste die Inhaberin erneut eine Niederlage einstecken. In der Urteilsbegründung machten die Richter deutlich, dass es dem Betrugsopfer, in dem Fall die Versicherung, frei stehe, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sich vor einem Schaden zu schützen. So werteten sie auch den Einsatz der Detektei als sachgerecht.

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