Betrug rentiert sich nicht

Dreistigkeit siegt nicht immer. Schon gar nicht, wenn man das Gespür dafür verloren hat, wann das Maß voll ist. Sich nach einigen erfolgreichen Versuchen, die Firma oder eine Versicherung zu betrügen, in Sicherheit zu wähnen und munter weiter zu machen, endet häufig vor Gericht – leider nicht immer mit der nötigen Einsicht. Zwei Fälle aus der Schweiz und der Bundesrepublik zeigen, wie sich Assekuranzen und Unternehmen gegen Abzocker wehren, indem sie Detektive mit der Observation der schwarzen Schafe beauftragen.

Zielperson in der Schweiz war ein 35-jähriger. Nach einem Auffahrunfall bezog er Leistungen von der Suva, einem selbständigen Unternehmen des öffentlichen Rechts, das Firmen, Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten versichert. Als die Zahlungen nach einer gewissen Zeit eingestellt wurden, zog der Mann vor das Verwaltungsgericht Schwyz und verlor. 1.000 Franken für mutwillige Prozessführung brummten die Richter ihm auf. Doch der Betrüger gab nicht auf und klagte vor dem Bundesgericht. Hier sah man das Urteil als rechtens an und bezog sich in erster Linie auf die Beobachtungen eines Detektivs, den die Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin hinzugezogen hatte. Er lieferte die Beweise dafür, dass der 35-jährige nicht so krank sein konnte wie er vorgab. Auf Fotos und Videos sah man den 35-jährigen längere Zeit über Kopf an einem Auspuff hämmern.

Den Kürzeren zog auch eine Büroleiterin aus Konstanz. 75 Krankheitstage standen bereits zu Buche als sie erneut wegen Grippe nicht zur Arbeit erschien. Der Anwalt des Arbeitgebers riet dazu, die Frau durch eine Detektei observieren zu lassen. Statt mit laufender Nase im Bett zu liegen, stand sie am Tresen des Zeitschriftenladens ihrer Schwester, die sich wiederum um ihr krankes Kind kümmern musste. Der Angestellten wurde fristlos gekündigt, zudem liegt eine Strafanzeige wegen Lohnfortzahlungsbetruges gegen sie vor. Sie hätte auch Urlaub beantragen können, um ihrer Schwester zu helfen – doch den brauchte sie nach eigener Angabe, um sich „irgendwann mal zu erholen“.

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