Der Bundesverband Deutscher Detektive e.V. (BDD) moniert die Vorgehensweise bei den Beschäftigtendatenschutzbestimmungen. Kritisiert wird in erster Linie, dass die zuständigen Verbände, anders als in Paragraf 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vereinbart, nicht über die Änderungen informiert oder in die Planung einbezogen wurden. Ursprünglich sollte vorige Woche ein Entwurf von Ende Juli verabschiedet werden. Stattdessen segnete das Kabinett einen Referentenentwurf vom 11. August ab, der sich deutlich von den bisherigen Plänen unterscheidet. Für den BDD ist das inakzeptabel.
„Die nun vorgesehenen Änderungen schaffen nicht die auch von uns gewünschte Rechtsklarheit. Sie schränken insbesondere im Bereich der verdeckten Videoüberwachungen die Möglichkeiten der Wirtschaft, wirksam gegen kriminelle Handlungen von Mitarbeitern vorzugehen, gravierend ein“, erklärt der Bundesverband Deutscher Detektive in einer Pressemitteilung. Der BDD setze sich schon lange für den Schutz der Mitarbeiterrechte ein und warne seit jeher vor illegalen Überwachungsmethoden durch „unqualifizierte und unseriös arbeitende Detekteien“. Dass die Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung jetzt aber dermaßen geschmälert werden, sei nicht nachvollziehbar.
Laut BDD sind einige der Änderungen verfassungsrechtlich bedenklich, weil sie die „unternehmerische Verpflichtung zum Schutz des Betriebes und auch der Mitarbeiter vor wirtschaftskriminellen Handlungen unverhältnismäßig einschränken“. Dabei weist der Bundesverband Deutscher Detektive auf den hohen Schaden hin, der alleine auf Mitarbeiterkriminalität zurückzuführen sei und fordert: „Der Abbau der bisherigen Möglichkeiten zu deren wirksamen Bekämpfung sollte sorgsam gegenüber dem berechtigen Schutz der Mitarbeiterrechte abgewogen werden“.