Die Katze lässt das Mausen nicht oder aus Fehlern wird man nicht immer klug

Alle guten Dinge sind drei, hat sich eine 35jährige wohl gedacht, als sie in Darmstadt auf bargeldlose Einkaufstour ging und den Begriff Selbstbedienung nach ganz eigenen Kriterien auslegte. Sie hätte nach dem ersten Schlag auf die Finger besser aufhören sollen, denn der war für sie noch vergleichsweise glimpflich. Nach der Devise „wer nicht hören will, muss fühlen“, hat sie nun die bittere Pille zu schlucken, die von der Staatsanwaltschaft in Form eines Haftbefehls ausgestellt wurde.

Ladendetektive hatten die drogenabhängige Frau am Nachmittag dabei beobachtet, wie sie sich in einem Kaufhaus an den Regalen mit Parfum zu schaffen machte. Einmal in den Fokus der Ermittler geraten, blieben auch die Sonnenbrillen im Wert von über 900 Euro nicht unentdeckt, die an der Kasse vorbeigeschmuggelt werden sollten. Die Detektive hielten die 35jährige fest. Die Polizei nahm die Personalien auf und fand in den Taschen der Frau weiteres Diebesgut sowie drei Gramm Haschisch. Der feste Wohnsitz bewahrte sie erst einmal vor Schlimmerem. Die Beamten sprachen einen Platzverweis aus und ließen die Täterin gehen.

Ob es nun einfach nur der Wunsch nach einer Sonnenbrille war oder schlichtweg Dummheit, wird sie später dem Richter erzählen müssen. Jedenfalls machte sich die Frau schnurstracks auf den Weg zum Optiker und stahl eine Sonnenbrille. Als das einigermaßen reibungslos klappte, ging es weiter. Ein paar Schuhe und zwei Geldbörsen konnte sie noch ergattern, ehe die Polizei sich ihrer annahm und das Diebesgut zurückgab. Da die Wiederholungsgefahr nicht zu leugnen war, gab es den Haftbefehl. Etwas weniger Glück hatte ein 30jähriger in Hagen. Gegen ihn lag bereits ein Haftbefehl vor. Er wanderte, nachdem Detektive ihn beim Ladendiebstahl erwischt hatten, sofort hinter Gitter.

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