Kosten für die Detektive gehen zu Lasten des zahlungsunwilligen Ex-Ehegatten

Dass es neben Rechten auch Pflichten gibt, vergessen viele ganz gerne. Sie halten die Hand auf und wundern sich, wenn sie selbst zur Kasse gebeten werden. Manchmal hilft in solchen Fällen nur ein Machtwort vom Richter oder die Aussicht auf gesiebte Luft in einer der Justizvollzugsanstalten des Landes. In dieses Schema passen auch einige Väter, die sich mit allen Mitteln davor drücken, Unterhalt für die Kinder und die Ex zu zahlen. Einen dieser Kandidaten kommt das jetzt richtig teuer. Detektive, beauftragt von der Frau, wiesen ihm nach, dass er finanziell durchaus in der Lage ist, seinen Pflichten nachzukommen.

Seiner Ex-Frau hatte der Mann immer erzählt, er lebe von „Stütze“ und habe kein Geld. Glaubwürdig wirkte er dabei nicht, schon gar nicht angesichts des neuwertigen Fahrzeugs der Bayerischen Motorenwerke, dass er sein Eigen nannte. Die Vermutung, dass er eigenes Geld verdient, möglicherweise als Selbständiger, lag nahe. Klären sollten das Privatdetektive. Lange brauchten die Ermittler nicht, um Beweise vorzulegen, dass der Mann ausreichend Kapital hat und in der Lage ist, den Unterhaltsforderungen nachzukommen. Aus Angst vor dem Gefängnis, zumal die Detektive ihm Sozialhilfe-Betrug nachweisen konnten, zahlte er notgedrungen. Als es um die Rechnung für die Detektive ging – rund 3.500 Euro kosteten die Observation und Ermittlungsarbeiten – macht er wieder dicht.

Die Frau klagte und bekam vom Oberlandesgericht Zweibrücken Recht. Die Aufwendungen für die Detektei seien für die Beweisführung notwendig gewesen. Daher müsse der Mann auch für die Kosten aufkommen. Voraussetzung dafür sei, dass die Rechnung die Arbeit der Detektive detailliert aufschlüssle und damit die Leistungen nachzuvollziehen seien. Da die Ermittler nicht nur ihren Job, sondern auch die Buchhaltung gut im Griff haben, musste der Mann zahlen. (Aktenzeichen: 6 WF 117/00)

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