Fehlende Belege kommen Detektiv teuer zu stehen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. In dem Fall, der jetzt vor dem Amtsgericht Sigmaringen verhandelt wurde, trifft das auf beide Parteien zu: den Detektiv und seinen Kunden. Der Ermittler war schon öfter für die Firma aktiv geworden und hatte Dossiers über Mitarbeiter angefertigt. Bislang lief alles glatt und zur vollsten Zufriedenheit von Auftraggeber und -nehmer. Die gewünscht Leistung wurde erbracht und pünktlich bezahlt. So beließ man es schließlich bei einem mündlichen Vertrag, als es wieder einmal darum ging, einen Außendienstmitarbeiter zu überprüfen. Nur, dass die Arbeit des Privatdetektivs dieses Mal nicht ganz so ausfiel wie erwartet.

Der Mann hatte sich nach eigenen Angaben sofort daran gemacht, Informationen über die Zielperson zu sammeln. Lange dauerte es nicht und er wurde beim Geschäftsführer der Firma vorstellig. Im Gepäck hatte er die Akte. Sie umfasste gerade einmal eineinhalb Seiten. Ob er sie überhaupt vorgelegt und abgegeben hat, stand nun zur Debatte. Eine Empfangsbestätigung gab es schließlich nicht. Der Kunde behauptete, nie etwas von dem Detektiv erhalten zu haben. Auch später habe man den Ermittler nicht mehr erreichen können. Als die Kündigung zugestellt werden sollte, von der Sekretärin und einem Mitarbeiter, fand man nur einen überfüllten Briefkasten vor. Kein Wunder, der Detektiv arbeitete inzwischen in Berlin als Segellehrer.

Da der Angeklagte keinerlei Belege oder Abrechnungen zu dem Fall hatte, sondern nur ein paar Namen von Detekteien nennen konnte, die ihm bei der Arbeit behilflich waren, standen seine Aussagen auf recht wackligen Beinen. Sein Glück war, dass der Schaden nicht wie anfangs vermutet bei 8.000 Euro, sondern nur bei 4.000 Euro lag. Das führte dazu, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro eingestellt wurde.

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