Unterhaltsstreitigkeiten können mehrere Gründe haben. Die wichtigsten sind: Der Mann drückt sich um seine Pflichten und taucht vielleicht sogar unter, oder die Frau hält die Hand auf, hat eigentlich aber keinen Anspruch mehr auf das Geld bzw. nur noch auf einen Teil der ursprünglich vereinbarten Summe. Im zweiten Fall helfen nur stichhaltige Beweise, um wieder klare Verhältnisse zu schaffen. Ein Beispiel aus der Praxis einer Detektei zeigt, welche Tricks eine Ex-Frau anwandte, um zu kassieren, und was man dagegen unternehmen kann.
Der Mann hatte mehrmals versucht, Kontakt zur einstigen Liebe aufzunehmen – vergebens. Sie war nie persönlich unter der angegebenen Adresse zu erreichen. Auch die Nachfrage bei den Nachbarn half nicht weiter. Gesehen hatte sie dort niemand. Dem Verdacht, dass etwas nicht stimmt, sollten Privatdetektive nachgehen. Sie setzen an der Meldeadresse an und beobachteten das Haus zwei Tag lang. Zwar schaltet sich das Licht dank einer Zeitschaltuhr regelmäßig ein und aus. Die Frau bekamen die Ermittler jedoch nicht zu Gesicht. Da auch die Anfrage beim Einwohnermeldeamt ohne Ergebnis blieb, lockten sie die Zielperson telefonisch zur observierten Adresse und folgten ihr von dort aus.
Sie führte die Ermittler zu einem Einfamilienhaus, wo sie mit ihrem neuen Partner lebte – was auch schwarz auf weiß auf dem Klingelschild zu lesen war. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass dieses Verhältnis schon seit einem Jahr bestand und die Wohnung nur dazu diente, weiterhin Unterhalt zu beziehen. Dazu wurde wöchentlich die Post an der Scheinadresse abgeholt, damit es nicht auffällt. Selbst vor Gericht behauptete die Frau später, dass sie dort wohne. Hätte sie angesichts der Berichte der Detektei nicht eingelenkt, wäre sie zusätzlich wegen Prozessbetrugs angezeigt worden. Doch auch so kommt sie das Vergehen teurer zu stehen: Sie verliert ihren Unterhaltsanspruch und muss die Kosten für das Verfahren sowie die Anwälte übernehmen.