Im Winter haben Triefnasen und Brüllhusten Hochsaison. Wem die Erkältung oder Grippe richtig zusetzt, der geht zum Arzt und tritt dort im Moment auf Leidensgenossen, deren Vorrat an Papiertaschentüchern mit jeder Minute Wartezeit schwindet. In der Folge schnellt der Krankenstand in den Firmen auf Rekordhöhe und sind viele Büros und Werkhallen unterbesetzt. Einige nutzen die Chance und springen auf den Zug auf. Sie feiern krank, obwohl es ihnen relativ gut geht. Bezahlte Freizeit oder – aus Sicht der „Täter“ noch besser – die Möglichkeit, ein paar Euro zusätzlich zu verdienen. Lange Zeit kann das nicht gut gehen. Denn der Chef hat durchaus das Recht, einen Detektiv einzuschalten, wenn er befürchtet, einer oder mehrere seiner Mitarbeiter simulieren nur.
Statistiken belegen, dass der gesunde Kranke nicht einfach nur eine Mär von unzufriedenen Arbeitgebern ist. Der gelbe Schein vom Arzt wird immer öfter vorgelegt, um anderen Aufgaben nachgehen zu können. Zugute kommt vielen, dass sie erst dann eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen müssen, wenn sie krankheitsbedingt mehr als drei Tage ausfallen. Das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag steht. üblich ist inzwischen, dass schon bei einem Tag nichts mehr ohne Attest vom Hausarzt läuft. Das hält manchen dennoch nicht davon ab, krankzufeiern, um anderweitig arbeiten zu können. Fällt man dabei auf, weil ein Detektiv ausreichend Beweise vorlegen kann, sind die Bescheinigung und der Anspruch auf Lohnfortzahlung hinfällig. Letzten Endes ist auch eine fristlose Kündigung möglich.
Wenn der Chef einen Detektiv beauftragt, muss er die Kosten anfangs selbst tragen. Solche Observationen dauern in der Regel nicht lange. Entweder der Mitarbeiter bleibt zu Hause bzw. geht an der frischen Luft spazieren, was der Genesung dienen kann. Oder aber er macht sich auf den Weg zum Zweitjob. Fotos und Videos belegen das Vergehen. Damit geht die Rechnung für die Detektei zu Lasten des Mitarbeiters, allerdings nur, wenn das Verhältnis von Lohn zu Detektivkosten stimmt und nicht zu weit auseinander liegt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.