Kekse bringen Oberstaatsanwalt in Rage

Das hätte sich der Detektiv auch nicht träumen lassen. Da erwischt er einen 64jährigen Sozialhilfeempfänger beim Klauen von Keksen und die Geschichte entwickelt sich zu einem wahren Rattenschwanz. Tausende Euro kostet das Verfahren gegen den renitenten Dieb inzwischen schon. Ganz zu schweigen von den Nerven, die Pflichtverteidiger, Richterin und Oberstaatsanwalt lassen müssen. Offen gestand die Juristin nach dem bisher letzten Verhandlungstag: „Ich bin erschöpft.“ Das stört den Angeklagten nicht, er wettert und zetert munter weiter. Jetzt wird sein Geisteszustand näher untersucht. Erst wenn ein neues psychiatrisches Gutachten vorliegt, startet die nächste Runde in dem Fall, der schon jetzt das Medieninteresse weckt.

Das ganze Theater wurde nötig, nachdem der 64jährige gegen zwei frühere Strafbefehle Einspruch eingelegt hatte. Da er zudem in einer Behörde randaliert und Beamte beleidigt hatte, lohnt es sich wenigstens. Mit 31 Eintragungen im Strafregister ist der Mann es gewohnt, vor Gericht zu stehen. Schon seit 30 Jahren hält er die Justiz auf Trapp. Mal sind es Diebstähle, mal Betrügereien. Jetzt ist es eine Schachtel mit Keksen im Wert von 1,99 Euro. Dabei fühlt sich der Sozialhilfeempfänger nicht einmal im Unrecht. Nein, er habe die Kekse nur gegessen, nicht gestohlen. Die Schachtel sei schon offen gewesen. Widerlegt wurde diese Aussage von zwei Zeugen, darunter der Detektiv. Der Mann habe die Packung geöffnet und sich bedient, so der Privatermittler.

Würde der Angeklagte seine Einsprüche zurückziehen, wären alle Beteiligten eher fertig und vor allem froh. Fast alle. Denn das sieht der 64jährige nicht ein. Jetzt muss er damit rechnen, dass der Staatsanwalt auf Freiheitsstrafen pocht. Denn irgendwann müsse Schluss sein mit der Einstellung „Frechheit siegt“. Der Einwand des Pflichtverteidigers, es gehe doch nur um eine Schachtel Kekse und sein Mandant leide an einer schweren Persönlichkeitsstörung mit ganz anderem Wertesystem, konnte nicht dazu beitragen, die Nerven des Chefanklägers zu beruhigen.

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