
Auf den Kommentar des Magazins „Spiegel“, „als ob durch staatlich geprüfte Detektive das Problem gelöst wäre“, der nach dem Auftritt des Geschäftsführers des Bundes Deutscher Detektive (BDD), Hans Sturhan, in der Talkshow von Maybritt Illner veröffentlicht wurde, reagierte der Verband mit einer Pressemitteilung. Darin betont er einerseits die Bedeutung staatlicher Zugangsvoraussetzungen zum Detektivgewerbe, andererseits setzt er sich erneut mit den Skandalen bei Lidl und der Telekom auseinander.
Beide Fälle hätten für einen enormen Imageschaden gesorgt, nicht nur bei den betroffenen Unternehmen, sondern auch den Detektiven, zumal in den Medien immer von externen Ermittlern die Rede gewesen sei. Dass ein Unternehmen sich gegen den Verrat von Interna und Betriebsgeheimnissen wehren dürfe, stehe rechtlich außer Frage. Die Ermittlungstätigkeit müsse jedoch im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erfolgen, damit die Ergebnisse später gerichtsverwertbar seien. Detektive seien dazu da, Unrechts- und kriminelle Handlungen aufzudecken, sie zu dokumentieren und sie der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuzuführen – mit legalen Mitteln und auf legalem Weg. Laut Recherchen des BDD mache das (Fehl)Verhalten von Mitarbeitern in Betrieben rund 32 Prozent der Aufträge aus. Dabei gehe es auch um Untreue, Verrat und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
In den vergangenen Jahren sei dem Bund Deutscher Detektive kein Fall bekannt, in dem die Arbeit eines seiner Mitglieder rechtliche Bedenken ausgelöst hätte. Das liege mit daran, dass die Ermittlungen sich nicht auf die ganze Belegschaft, sondern immer nur auf einzelne Personen oder begrenzte Personengruppen konzentriert hätten und sie von sachkundigen Detektiven vorgenommen worden seien. Tätig würden befähigte Ermittler grundsätzlich nur, wenn ein konkreter Anfangsverdacht vorliege und ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werde. Daher sollten sich Unternehmen vorher darüber informieren, ob der Privatermittler, den sie beauftragen wollen, im Verband organisiert ist. Das sei umso wichtiger, da es noch keine öffentlich-rechtlich anerkannten Qualitätsstandards gebe, für die sich der BDD schon lange einsetze und sie auch weiterhin fordere.