Scheidung: In Österreich zahlt der Nebenbuhler die Detektiv-Rechnung

Für die Ehe gibt es viele Umschreibungen: Bund fürs Leben ist eine davon. In Österreich nimmt man es ganz genau – zumindest, wenn die Scheidung droht. In dem Fall gilt die Ehe schlicht als Vertrag zweier Partner und damit als geschütztes Rechtsgut. Für Nebenbuhlerinnen und Nebenbuhler, die in diesen Vertrag eingreifen, hat das ernste Konsequenzen. Sollte einer der Ehepartner die Dienste eines Ermittlers in Anspruch nehmen, um den Ehebruch nachweisen zu können, müssen immer öfter Geliebter oder Geliebte die Kosten für den Einsatz tragen.

Wie der ORF berichtet, gelten Scheidungen für Berufsdetektive in Österreich als gutes Geschäft. Sie liefern ihren Kunden die entscheidenden Trümpfe, mit denen in einem Scheidungsverfahren die Weichen gestellt werden können. Doch Videoüberwachungen, Observationen und natürlich die Aussage vor Gericht kosten Geld. Wer für die Rechnung aufkommt, entscheidet nach wie vor der Richter. Dabei macht Johann Fesl, Bundesgeschäftsführer des Fachverbandes der Berufsdetektive, einen klaren Trend aus: Nicht die Ehebrecher oder Auftraggeber, sondern der oder die Geliebten werden dazu verurteilt, tief ins Portmonee zu greifen.

Auslöser für diese Entwicklung war ein Urteil des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2007. Damals musste eine Nebenbuhlerin knapp 4.000 Euro an den Detektiv zahlen, der von der Ehefrau ihres Liebhabers beauftragt worden war. „Daran halten sich natürlich auch die Bezirksgerichte, bei denen die meisten Scheidungsverfahren entschieden werden“, erklärt Johann Fesl. Dabei werteten die Richter das Fremdgehen als Eingriff in das geschützte Rechtsgut „Ehe“ durch die Nebenbuhlerin. Für den Schaden und die Kosten, die dadurch entstehen – in diesem Fall der Einsatz einer Detektei – müsse entsprechend der oder die Geliebte aufkommen, wenn nicht in voller Höhe so doch zumindest für einen Teil.

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