Normalerweise rät die Polizei strikt davon ab, Detektiv zu spielen und nach einer Straftat auf eigene Faust zu ermitteln. In München sind die Beamten einem 17-jährigen nun zu Dank verpflichtet, nachdem er sich online auf die Lauer gelegt und den entscheidenden Tipp gegeben hat. Dazu musste sich der Jugendliche nicht einmal in Gefahr begeben. Er nutzte für seine Ermittlungsarbeit ganz einfach moderne Technik, in dem Fall das Internet, um die nötigen Hinweise zu finden. Die Fleißarbeit hat sich ausgezahlt. Der Mann, der dem Freund des Jungen mit einer Bierflasche das Gesicht zerschnitten hatte, konnte von der Kripo festgenommen werden.
Den Auftrag für die Detektivarbeit hatte sich der Schüler selbst erteilt. Er musste mit ansehen, wie sein Kumpel brutal zusammengeschlagen wurde. Dabei war es nur eine Lappalie, die zur Tat führte. Der junge Mann hatte in einer Diskothek jemandem aus Versehen auf den Fuß getreten. Das anschließende Gerangel endete mit einem Einsatz für den Notarzt. Der Täter schnappte sich eine Flasche, zertrümmerte sie mit einem Hieb auf dem Hinterkopf des Opfers und stieß sie ihm ins Gesicht. Ein Auge des Schülers wurde dabei laut Bericht des behandelnden Arztes erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Und auch der junge Detektiv zog sich Schnittwunden durch die herumfliegenden Splitter zu. Der Schläger und seine Freundin verdünnisierten sich nach dem Übergriff.
Statt der Polizei die Arbeit zu überlassen, setzte sich der 17-jährige an seinen Computer und recherchierte wie ein Profi. Internet-Foren und Communities wie „Lokalisten“ waren seine Anlaufstellen. Sein Ziel: Den Beamten ein Bild des Täters oder von dessen Freundin präsentieren zu können. Das gelang ihm auch. Auf einer der Plattformen entdeckte er ein Foto der Frau und schickte es der Kriminalpolizei. Zivilbeamte entdeckten sie im Rahmen der Fahndung und konnten so auch den eigentlichen Täter ermitteln, einen 18-jährigen Kfz-Mechatroniker.
Die folgenden 3 Artikel könnten Sie auch interessieren:
Schuldnerermittlungen
Schuldnerermittlungen - Ein Schuldner ist verpflichtet an den Gläubiger eine Leistungspflicht zu erfüllen. Was aber, wenn der Schuldner seine Schulden nicht mehr begleicht? Wenn er über Nacht verschwindet und niemand weiß wohin? Es ist keine Seltenheit, wenn Gewerbetreibende den Betrieb schließen und diesen unter einem anderen Namen fortführen, jedoch die Tätigkeit weiterhin selbst ausüben. Der Gläubiger bleibt auf den Schulden sitzen, wenn sich der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen entzieht. Leider handelt es sich dabei nicht um Ausnahmefälle.
Schuldnerermittlungen
Schuldnerermittlungen - Wenn ein Schuldner seine Schulden nicht mehr begleichen kann, kann es sein, dass er in einer Nacht- und Nebelaktion seinen Wohnort wechselt und niemand weiß, wohin er verschwunden ist. Oft ist es in solchen Fällen so, dass ein Schuldner sich bei den Behörden weder an- noch abmeldet. Der Gläubiger sitzt dann auf den Schulden, die beispielsweise Mietforderungen oder Unterhaltsforderungen sein können. Schuldner rechnen sich auch gerne arm, geben ein geringeres Einkommen an oder verfügen über keinerlei Vermögen. Die Detektei Daldrup ermittelt in diesen Angelegenheiten und ist ein kompetenter Ansprechpartner bei der Auffindung von Schuldnern und für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Rechtsansprüche.