Schweiz stellt Regeln für Sicherheitsdienste auf

Die Auftragsbücher der Sicherheitsbranche sind voll. Von diesem Boom profitieren Hersteller von Überwachungstechnik ebenso wie private Sicherheitsfirmen. Selbst in der „kleinen“ Schweiz sind inzwischen 16.000 Personen im Security-Bereich tätig – darunter leider auch einige schwarze Schafe. Sie haben in der Vergangenheit zu oft durch Schlägereien und Übergriffe auf sich aufmerksam gemacht. Jetzt reagiert der Staat und will den Rambo-Manieren ein Ende bereiten: Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hat Zulassungsregeln und Standards verabschiedet, die demnächst für alle Sicherheitsfirmen verbindlich sein sollen.

Das Spektrum der betroffenen Berufe reicht vom Türsteher über Parkplatzkontrolleure bis hin zu Objektschützern und Privatdetektiven. Zugangsvoraussetzungen für die Jobs im sensiblen Sicherheitsbereich sind dann ein guter Leumund, das Schweizer Bürgerrecht oder eine mindestens zwei Jahre bestehende Aufenthaltsbewilligung und eine spezifische Ausbildung. Wer in „relevanten“ Bereichen Vorstrafen hat, ist sofort aus dem Rennen. Abgesehen davon, dass nicht mehr jeder „Hobbypolizist“ werden kann, sollen sich die privaten Dienste auch optisch deutlicher als bisher von der Polizei abgrenzen. Klar müsse sein, so Generalsekretär Roger Schneeberger, dass Security-Mitarbeiter nur in Notsituation eingreifen dürfen.

Das Thema beschäftigt die Schweizer Politik bereits seit etlichen Jahren. Dafür sorgte die teilweise Auslagerung von staatlichen Aufgaben an private Unternehmen. Das war 2007. Die Kantone habe die Zulassung seither unterschiedlich organisiert. Der erste Versuch, die Regelungen einheitlich zu gestalten, scheiterte 2008. Der neue Anlauf wurde jetzt über eine andere Schiene, die Justiz- und Polizeidirektoren gestartet und soll spätestens im November abgesegnet werden. Die Hoffnung beruht darauf, dass in allen Kantonen an einem Strang gezogen wird. Sonst brächte der Vorstoß gar nichts. Denn erhält ein Sicherheitsunternehmen die Zulassung in einem Kanton, darf es später überall in Schweiz aktiv werden. Die Branche ist übrigens für klare Zugangsregeln.

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