Der Begriff „Observation“ in einer Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit an ihre Jobcenter hat kürzlich für reichliche Wirbel gesorgt. Nun soll dieser Passus ganz gestrichen werden. Er erlaubte, Detektive einzusetzen, um Leistungsbetrüger zu überführen. Gleichzeitig behielt sich die Behörde vor, Nachbarn, Banken, Schulen und anderen Institutionen zu Hartz-IV-Empfängern zu befragen. Ein Unding, sagen die einen. Andere befürworten die Überwachung von Betrügern als vollkommen richtig. In der Schweiz macht man sich darüber weniger Gedanken. Das Bundesgericht der Eidgenossen erlaubt Versicherungen ganz offiziell, mögliche Simulanten von Detektiven kontrollieren zu lassen.
Die Schweizer Gerichte mussten in einem Fall von Leistungsmissbrauch entscheiden, der erst durch einen Detektiv aufgedeckt wurde. Der Ermittler war von der gesetzlichen Unfallversicherung beauftragt worden, einen Ladenbesitzer zu überwachen. 2003 war der Mann von einer Hebebühne gestürzt und hatte seither Krankengeld und die Behandlungskosten geltend gemacht. Schon wenig später vermutete die Versicherung, dass der Mann nur simuliert. Die Beweise dafür lieferte der Privatdetektiv. Der vermeintlich Kranke arbeitete bis zu zwölf Stunden in seinem Geschäft. Das Verwaltungsgericht Bern hielt das Vorgehen der Assekuranz und generell den Einsatz von Detektiven bei Betrugsverdacht für „durchaus zulässig“. Auch das Bundesgericht sieht darin nur einen leichten Eingriff in die Privatsphäre.
Dass der Missbrauch von Sozialleistungen bekämpft werden muss, darüber sind sich alle einig. Nur das wie – da scheiden sich die Geister. Die Schweiz geht einen klaren Weg und lässt Detektive zu. In der Bundesrepublik soll entweder der Staatsanwalt ermitteln oder aber die Arbeitsagentur die Betroffenen direkt auf die Vorwürfe ansprechen. Die Erfolgsquote bei der Befragung durch die Jobcenter dürfte eher beschämend sein. Wer gibt schon offen zu, dass er betrügt? „Florida Rolf“ und Konsorten wird es freuen, dass sie vermutlich nicht mehr verdeckt observiert werden. Die Quittung erhält wie immer der Steuerzahler.