
Der Außendienst ist für viele Unternehmen der wichtigste Vertriebsweg. Die Mitarbeiter besuchen und betreuen die Bestandskunden, schließen Verträge ab, liefern teilweise sogar aus und kurbeln das Neukundengeschäft an. Dazu sind sie stundenlang auf den Autobahnen unterwegs, müssen außerhalb übernachten und sammeln kräftig Spesen. Einige schwarze Schafe nutzen diese Situation aus und kassieren mehr vom Chef als sie eigentlich ausgegeben haben. Diesem Abrechnungsbetrug entgegnen Firmen inzwischen damit, dass sie ihre Außendienstler von Detektiven observieren und überwachen lassen. Gleiches gilt für Monteure und Angestellte, die es mit der Spesenabrechnung und den Arbeitszeitaufstellungen außer Haus nicht ganz so genau nehmen.
Anzeichen dafür, dass die Abrechnungen fehlerhaft sind, gibt es viele. Beispielsweise, wenn Kunden sich melden, warum der Vertreter sich seit Monaten nicht hat blicken lassen, oder wenn die Verkaufszahlen sinken, die Ausgaben für die Touren aber gleichbleibend hoch sind. Dazu werden dann die Reiseberichte gefälscht, teilweise sogar die Spesenquittungen. Statt wie angegeben, zwei oder drei Kunden am Tag besucht zu haben, waren es zehn oder mehr. Die übrigen Tage wurden dann als Freizeit oder für Schwarzarbeit genutzt.
Für die Unternehmen ist es relativ schwer, selbst zu ermitteln, ob die Angaben des Mitarbeiters stimmen. Der zeitliche und personelle Aufwand wäre zu hoch. Besteht der Verdacht auf Spesenbetrug ist die Observation durch einen geschulten Privatdetektiv das effektivste Mittel. Der Bericht der Detektei über den Tagesablauf und die genauen Termine des Mitarbeiters lassen sich dann mit den Daten vergleichen, die der Monteur oder der Vertreter dem Chef vorlegen müssen. Ergeben sich dabei deutliche Unterschiede, führt das nicht selten zur fristlosen Kündigung.
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Abrechnungsbetrug und Spesenbetrug
Wenn dem Arbeitgeber unbegründet Quittungen zum Begleichen vorgelegt werden, kann dieses ein Abrechnungs- und Spesenbetrug sein. Die Überprüfung der Abrechnungen und Spesen sind in vielen Fällen kaum möglich, denn normalerweise herrscht ein Vertrauensverhältnis zwischen beiden Vertragspartnern. Zusätzliche Arbeitsstunden, Kilometergeld oder diverse andere Rechnungen werden dem Arbeitgeber zum Begleichen vorgelegt und normalerweise erstattet. Ist jedoch das Vertrauen aus unterschiedlichen Gründen zerstört, ist oftmals eine Überprüfung notwendig.