Banken versehen Geldkoffer und Banknoten-Bündel häufig mit Farbbomben. Sie gehen hoch, wenn Unbefugte sich daran zu schaffen machen und sorgen für einen ungesunden roten Teint. In Kaufhäusern sind es elektronische Diebstahlsicherungen, die beim Verlassen des Hauses Alarm schlagen. Nun kann man in Büros, Privathaushalten und kleineren Läden nicht alle Gegenstände präparieren, um vor Einbrechern sicher zu sein. Bei einem konkreten Verdacht können Detektive in einigen Fällen mit nicht sichtbaren Diebesfallen Abhilfe schaffen.
Dabei handelt es sich um Sprays, Pulver oder auch Flüssigkeiten, die aufgetragen werden. Mit dem bloßen Auge sind sie kaum sichtbar, haften dafür sehr gut, sollte man mit ihnen in Berührung kommen. Abwaschen lassen sie sich nicht so einfach. Selbst nach längerer Zeit können kleinste Reste noch mittels UV-Licht nachgewiesen werden. Je nach Präparat verfärben sich die Finger oder Handflächen auch dunkel. Da dies auch für Kleidungsstücke gilt, sollte man sehr vorsichtig damit umgehen, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Angeboten werden die Diebesfallen in unterschiedlichen Farben, damit sie optimal an den Untergrund angepasst werden können. Zum Einsatz kommen sie in erster Linie in Innenräumen.
Privatdetektive können damit Schmuckkästen, Tresore oder auch Türgriffe präparieren. Bei wertvollen Gegenständen wie Gemälden oder Originaldokumenten ist aufgrund der chemischen Eigenschaften allerdings Vorsicht geboten. Aufgebracht werden sollte die Falle nur von Profis und auch nur dann, wenn andere überwachungsmethoden nicht in Frage kommen. Das sollte vorher genau abgeklärt werden.
Chemische Diebesfalle gehört verboten, da die Ermittlungen mangelhaft sind.
Es war ein ganz normaler Arbeitstag. Ich arbeitete in einem Seniorenheim, in dem es zu Diebstählen kam. Daraufhin wurde die Chemische Diebesfalle zum Einsatz gebracht. Davon war nur ein Polizist, die Hausdirektion, sowie die ältere Dame informiert. Das Kontrollieren der präperierten Geldscheine wurde der Hausdirektion übertragen. Als dann an einem Freitag ein 50,- Euro-Schein fehlte, musste dass Personal sowie ich, uns einer Händewäsche unterziehen.Bei einer Arbeitskollegin von mir, zeigten sich schon vor dem Hände waschen an beiden Handflächen starke Verfärbungen. Bei mir wurde durch die Händewaschung, die Fingerspitzen sowie ein kleiner Strich an der rechten Handfläche sichtbar. Der Polizist, der in diesem Fall ermittelt hatte behauptete, dass diese Spuren frische Spuren von Freitag sind.Obwohl ich den Polizisten immer wieder darauf hingewisen hatte das Zimmer der Bowohnerin Freitags nicht betreten zu haben, sowie auch nicht versucht hatte, das Geld der Bewohnerin entwendet zu haben, schenkte ich diesem Polizeibeamten mein vollstes Vertrauen in der Hoffnung den Sachverhalt klären zu können Da ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste, dass ich diese Entscheidung bitter bereuen würde.
Kurz darauf gestand meine Arbeitskollegin den 50,- Euro-Schein entwendet zu haben. Mir selbst brachte dass auch nichts mehr, hatte meine Kündigung erhalten und mein Ruf war ruiniert. Dann kam mir der Gedanke, dass der ermittelnde Polizist, mich auf eine ganz falsche Spur führte. Ich war Donnerstags bei der Bewohnerin im Zimmer, ging mit Mineralwasser, Gläsern sowie Handtüchern und frischen Waschlappen durch die Zimmer. Heute frage ich mich, warum der ermittelnde Polizist mich nicht gefragt hatte, wann ich das letzte mal das Zimmer der Bewohnerin betreten hatte. Denn somit hätte ermittelt werden können, dass ich der Bewohnerin auf den Tisch gefasst hatte damit der ganze Sachverhalt zu klären gewesen wäre. Warum wurde im Bericht nicht erwähnt, dass ich in der Küche Kleingeld gefunden habe und dies im Büro hinterlegt hatte zur Feststellung des Besitzers. Oder ist dies zu viel Ehrlichkeit? Jedenfall gab ich meine DNA sowie meine Fingerabdrücke freiwillig ab, informierte meine Rechtsanwältin für Strafrecht, dass sie bitte die Staatsanwältin darüber informieren solle, dass ich Donnerstags dieser Bewohnerin auf den Tisch gefasst hätte. Bevor ich mich zu diesem Vorfall nochmal äußern konnte, wurde mein Vertrauen wieder bitter enttäuscht. Das Verfahren gegen mich wurde eingestelt.
Ich fragte meine Rechtsanwältin, wieso sie nicht gleich die Staatsanwältin informiert hatte. Daraufhin meinte sie, sie hätte nicht gewusst, dass das Verfahren so schnell eingestellt werden würde und nun könnte sie mir auch nicht mehr weiterhelfen. Sie meinte, wenn ein Verfahren eingestellt werden würde, kann man da nichts mehr dagegen machen. Somit hätte ich dieses Verfahren gewonnen. Zwischenzeitlich hatte ich einen Termin beim Arbeitsgericht, aber auch das glaubte nicht an meine Unschuld. Somit war auch die Kündigung rechtskräftig, da bei kleinstem Verdacht eine Kündigung durch den Arbeitsgeber rechtens ist. Danach informierte ich mich bei einem Anwalt für Zivilrecht. Er meinte ich sollte alles so lassen wie es ist. Es würde mich nur sehr viel Geld kosten, wenn ich mein Recht bekommen würde, aber es würde sowieso nichts dabei heraus kommen, das wäre sein persönlicher Rat.
Jetzt frage ich mich:
WO IST EIGENTLICH MEIN RECHT?
WO IST DAS GESETZ, DAS MICH SCHÜTZT?
WIESO SCHENKT MAN EINEM PULVER MEHR GLAUBEN ALS EINEM MENSCHEN?
WIESO DARF EINE HAUSDIREKTION, DIE KONTROLLE DES GELDES ÜBERWACHEN?
WER ÜBERWACHT DIE PERSONEN, DIE ÜBER DIE CHEMISCHE DIEBESFALLE BESCHEID WUSSTEN?
Die Chemische Diebesfalle, wurde zum Einsatz gebracht, um Täter zu Überführen. Hier wurde sie aber eingesetzt, um einen Unschuldigen den Ruf zu zerstören sowie den Verlust des Arbeitsplatzes. Wenn man nicht ermitteln kann, ob eine Person an einen Tisch oder Geldbeutel gefasst hat, sollte man die Chemische Diebesfalle abschaffen und durch Videokameras erseten oder Polizisten einsetzen, die auch wirklich in der Lage sind, zu ermitteln. Bevor man Bewohner vor mir schützt, sollte man sich vorher Gedanken machen, wer von wem eingentlich geschützt werden sollte.
ohje, du glaubst immer noch an: recht=ge-rechtigkeit.
wir leben in einem faschistischen land, keine demokratie. umgang mit der polizei: keine aussage als angeklagter, NIEMALS.