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	<title>Detektei Daldrup&#187; Recht</title>
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	<description>Ermittlungen mit Privat-Detektiv Gernod Gro&#223;e Daldrup</description>
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		<title>Identitätsdiebstahl sofort zur Anzeige bringen</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 07:51:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>andre</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn plötzlich Rechnungen für Waren und Dienstleistungen ins Haus flattern, die nie bestellt oder in Anspruch genommen wurden, sollte man die Vorfälle nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sofort nachhaken. Es sind erste Anzeichen für einen Identitätsdiebstahl oder aber Betrug. Wer sich nicht weiter darum kümmert, läuft Gefahr, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher kommt, ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn plötzlich Rechnungen für Waren und Dienstleistungen ins Haus flattern, die nie bestellt oder in Anspruch genommen wurden, sollte man die Vorfälle nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sofort nachhaken. Es sind erste Anzeichen für einen Identitätsdiebstahl oder aber Betrug. Wer sich nicht weiter darum kümmert, läuft Gefahr, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher kommt, ein negativer Eintrag bei der Schufa erfolgt und möglicherweise sogar die Polizei klingelt. Je eher das Problem angegangen wird, auch mit Hilfe einer Detektei, desto besser. Nur so kann man sich vor den Folgen schützen.</p>
<p>Das Phänomen, das jemand sich die Identität eines anderen aneignet – unter anderem, weil es eine Namensgleichheit gibt –, ist nicht neu. Schon 2002 entstand in den Vereinigten Staaten durch diese Form des Betrugs ein Schaden im zweistelligen Milliardenbereich mit steigender Tendenz. Dabei nutzen die Täter in der Regel die Unbedarftheit der Opfer im Umgang mit den persönlichen Daten. Häufig reicht in Blick ins Internet, um sich die benötigten Informationen zu besorgen, bis hin zu Bankverbindungen und Kreditkartennummer. Einige Betrüger schrecken nicht einmal davor zurück, Ausweise zu fälschen, um sich zu bereichern. Zur typischen Vorgehensweise gehört, dass auf den Namen des Opfers bestellt wird und man sich die Ware einfach an eine andere Adresse schicken lässt.</p>
<p>Den Tätern auf die Spur zu kommen, ist relativ schwer, da sie überall sitzen können. Hier helfen sowohl die Polizei als auch Privatdetektive. Sie zäumen das Pferd in dem Fall von hinten auf und versuchen über die Versandunternehmen oder Dienstleister die Anschrift der Täter zu ermitteln. Das bedarf ein wenig Geduld, zudem müssen die Opfer erst einmal nachweisen, dass sie nichts gekauft oder bestellt haben. Ähnlich verhält es sich, wenn es den Tätern nicht darum geht, einen finanziellen Vorteil zu erlangen, sondern schlichtweg darum, den Ruf eines anderen zu ruinieren. Einträge in Foren und Blogs unter falschem Namen sind daher kein Kavaliersdelikt, sondern haben ernsthafte Konsequenzen. </p>
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		<title>EU reglementiert grenzüberschreitende Einsätze von Detektiven</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 07:33:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>andre</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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		<description><![CDATA[Viele Detekteien arbeiten grenzüberschreitend. Das könnte demnächst erheblich schwerer werden, wenn die europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt wird. In der Bundesrepublik ist dieser Schritt bereits vollzogen und die Gewerbeordnung entsprechend angepasst und ergänzt worden. Von jetzt an gilt: Selbst bei nur vorübergehenden Tätigkeiten müssen Angehörige aus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Detekteien arbeiten grenzüberschreitend. Das könnte demnächst erheblich schwerer werden, wenn die europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt wird. In der Bundesrepublik ist dieser Schritt bereits vollzogen und die Gewerbeordnung entsprechend angepasst und ergänzt worden. Von jetzt an gilt: Selbst bei nur vorübergehenden Tätigkeiten müssen Angehörige aus Mitglieds- und Vertragsstaaten vorab anhand nachprüfbarer Dokumente ihre Berufsqualifikation belegen, ehe sie jenseits der Grenze aktiv werden dürfen. Darauf weist aktuell der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) hin. </p>
<p>Denn die Richtlinie bezieht sich nicht ausschließlich auf Berufe, die reguliert sind, sondern auch auf Tätigkeiten, die lediglich eines Sachkunde- oder Unterrichtsnachweises bedürfen. Da für den Beruf des Detektivs in Deutschland weder das eine noch das andere zutrifft, ergeben sich daraus durchaus Probleme, wenn die Ermittler international agieren sollen und wollen. Besser haben es da die Kollegen aus anderen europäischen Ländern. In Finnland, Frankreich, Lettland, Litauen, den Niederlanden, Österreich, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik und Ungarn gibt es Zulassungsvoraussetzungen und Ausbildungsbestimmungen für Detektive.</p>
<p>Der BDD hat schon oft darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass klare und einheitliche Vorschriften entwickelt werden. Jetzt macht es sich bezahlt, dass der Bundesverband aktiv geworden ist und vor einiger Zeit die „Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen“ erarbeitet hat. Vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie komme den vom BDD erlassenen und von seinen Mitgliedern praktizierten Grundlagen eine Schlüsselrolle bei der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Qualifikationen im Detektivgewerbe zu. „Unter diesem Aspekt gewinnt eine Mitgliedschaft im BDD eine ganz neue Qualität“, heißt es in einer Pressemitteilung. Sie impliziere den erforderlichen Sachkundenachweis und gelte jetzt schon als Orientierungshilfe bei der Vergabe von Aufträgen an Detekteien.</p>
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		<title>Scheidung: In Österreich zahlt der Nebenbuhler die Detektiv-Rechnung</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Oct 2009 07:05:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>andre</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Für die Ehe gibt es viele Umschreibungen: Bund fürs Leben ist eine davon. In Österreich nimmt man es ganz genau – zumindest, wenn die Scheidung droht. In dem Fall gilt die Ehe schlicht als Vertrag zweier Partner und damit als geschütztes Rechtsgut. Für Nebenbuhlerinnen und Nebenbuhler, die in diesen Vertrag eingreifen, hat das ernste Konsequenzen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die Ehe gibt es viele Umschreibungen: Bund fürs Leben ist eine davon. In Österreich nimmt man es ganz genau – zumindest, wenn die Scheidung droht. In dem Fall gilt die Ehe schlicht als Vertrag zweier Partner und damit als geschütztes Rechtsgut. Für Nebenbuhlerinnen und Nebenbuhler, die in diesen Vertrag eingreifen, hat das ernste Konsequenzen. Sollte einer der Ehepartner die Dienste eines Ermittlers in Anspruch nehmen, um den Ehebruch nachweisen zu können, müssen immer öfter Geliebter oder Geliebte die Kosten für den Einsatz tragen.</p>
<p>Wie der ORF berichtet, gelten Scheidungen für Berufsdetektive in Österreich als gutes Geschäft. Sie liefern ihren Kunden die entscheidenden Trümpfe, mit denen in einem Scheidungsverfahren die Weichen gestellt werden können. Doch Videoüberwachungen, Observationen und natürlich die Aussage vor Gericht kosten Geld. Wer für die Rechnung aufkommt, entscheidet nach wie vor der Richter. Dabei macht Johann Fesl, Bundesgeschäftsführer des Fachverbandes der Berufsdetektive, einen klaren Trend aus: Nicht die Ehebrecher oder Auftraggeber, sondern der oder die Geliebten werden dazu verurteilt, tief ins Portmonee zu greifen.</p>
<p>Auslöser für diese Entwicklung war ein Urteil des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2007. Damals musste eine Nebenbuhlerin knapp 4.000 Euro an den Detektiv zahlen, der von der Ehefrau ihres Liebhabers beauftragt worden war. „Daran halten sich natürlich auch die Bezirksgerichte, bei denen die meisten Scheidungsverfahren entschieden werden“, erklärt Johann Fesl. Dabei werteten die Richter das Fremdgehen als Eingriff in das geschützte Rechtsgut „Ehe“ durch die Nebenbuhlerin. Für den Schaden und die Kosten, die dadurch entstehen – in diesem Fall der Einsatz einer Detektei – müsse entsprechend der oder die Geliebte aufkommen, wenn nicht in voller Höhe so doch zumindest für einen Teil.</p>
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		<title>Betrüger müssen für Detektivkosten aufkommen</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Sep 2009 09:58:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Detektiv]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Versicherungsbetrug macht das Portmonee selten voller. Wer es tatsächlich schafft, die Assekuranz zu betrügen, hat schlicht und einfach Glück gehabt. Denn inzwischen untersuchen die Unternehmen selbst kleinste Vorfälle, die der Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden. Viele Konzerne arbeiten dazu bereits mit Detekteien zusammen. Überführen Ermittler oder Sachbearbeiter einen Betrüger, kann es teuer werden. Die Kosten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Versicherungsbetrug macht das Portmonee selten voller. Wer es tatsächlich schafft, die Assekuranz zu betrügen, hat schlicht und einfach Glück gehabt. Denn inzwischen untersuchen die Unternehmen selbst kleinste Vorfälle, die der Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden. Viele Konzerne arbeiten dazu bereits mit Detekteien zusammen. Überführen Ermittler oder Sachbearbeiter einen Betrüger, kann es teuer werden. Die Kosten für den Detektiveinsatz muss dann der Kunde zahlen, sagt das Amtsgericht München (AZ: 155 C 29902/08). Der Versicherungsschutz ist ohnehin flöten.</p>
<p>Die Richter in München hatten über einen ganz besonderen Fall von Versicherungsbetrug zu entscheiden. Die Inhaberin eines Reisebüros bot ihren Kunden neben dem Urlaub auf Mallorca oder in den USA auch Reiserücktrittskostenversicherungen an. Kein ungewöhnlicher Vorgang in der Branche, denn die Police macht sich in einigen Fällen durchaus bezahlt und wird von vielen Seiten empfohlen. Bis dahin hat sich die Frau nicht strafbar gemacht und war auch nie aufgefallen. Erst als sie 3.407 Euro von der Versicherung verlangte, weil eine Reise storniert worden sei, wurden die Verantwortlichen hellhörig und schauten genauer hin bzw. übergaben den Fall einer Detektei. </p>
<p>Lange brauchte es nicht, bis die Ermittler herausfanden, dass die angeblich stornierte Reise nie gebucht worden war und die Geschäftsfrau es einfach nur auf das Geld von der Versicherung abgesehen hatte. Es folgte eine Strafanzeige samt Urteil wegen Betruges. Die fast 1.900 Euro Honorar für den Detektiv wollte die Frau aber nicht bezahlen, weil die Ermittlungen auch von der Versicherung oder der Staatsanwaltschaft hätten durchgeführt werden können. So ging es wieder vor Gericht und musste die Inhaberin erneut eine Niederlage einstecken. In der Urteilsbegründung machten die Richter deutlich, dass es dem Betrugsopfer, in dem Fall die Versicherung, frei stehe, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sich vor einem Schaden zu schützen. So werteten sie auch den Einsatz der Detektei als sachgerecht.</p>
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		<title>Schweizer Versicherungen dürfen Detektive einschalten</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Jun 2009 02:18:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Begriff „Observation“ in einer Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit an ihre Jobcenter hat kürzlich für reichliche Wirbel gesorgt. Nun soll dieser Passus ganz gestrichen werden. Er erlaubte, Detektive einzusetzen, um Leistungsbetrüger zu überführen. Gleichzeitig behielt sich die Behörde vor, Nachbarn, Banken, Schulen und anderen Institutionen zu Hartz-IV-Empfängern zu befragen. Ein Unding, sagen die einen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Begriff „Observation“ in einer Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit an ihre Jobcenter hat kürzlich für reichliche Wirbel gesorgt. Nun soll dieser Passus ganz gestrichen werden. Er erlaubte, Detektive einzusetzen, um Leistungsbetrüger zu überführen. Gleichzeitig behielt sich die Behörde vor, Nachbarn, Banken, Schulen und anderen Institutionen zu Hartz-IV-Empfängern zu befragen. Ein Unding, sagen die einen. Andere befürworten die Überwachung von Betrügern als vollkommen richtig. In der Schweiz macht man sich darüber weniger Gedanken. Das Bundesgericht der Eidgenossen erlaubt Versicherungen ganz offiziell, mögliche Simulanten von Detektiven kontrollieren zu lassen.</p>
<p>Die Schweizer Gerichte mussten in einem Fall von Leistungsmissbrauch entscheiden, der erst durch einen Detektiv aufgedeckt wurde. Der Ermittler war von der gesetzlichen Unfallversicherung beauftragt worden, einen Ladenbesitzer zu überwachen. 2003 war der Mann von einer Hebebühne gestürzt und hatte seither Krankengeld und die Behandlungskosten geltend gemacht. Schon wenig später vermutete die Versicherung, dass der Mann nur simuliert. Die Beweise dafür lieferte der Privatdetektiv. Der vermeintlich Kranke arbeitete bis zu zwölf Stunden in seinem Geschäft. Das Verwaltungsgericht Bern hielt das Vorgehen der Assekuranz und generell den Einsatz von Detektiven bei Betrugsverdacht für „durchaus zulässig“. Auch das Bundesgericht sieht darin nur einen leichten Eingriff in die Privatsphäre.</p>
<p>Dass der Missbrauch von Sozialleistungen bekämpft werden muss, darüber sind sich alle einig. Nur das wie – da scheiden sich die Geister. Die Schweiz geht einen klaren Weg und lässt Detektive zu. In der Bundesrepublik soll entweder der Staatsanwalt ermitteln oder aber die Arbeitsagentur die Betroffenen direkt auf die Vorwürfe ansprechen. Die Erfolgsquote bei der Befragung durch die Jobcenter dürfte eher beschämend sein. Wer gibt schon offen zu, dass er betrügt? „Florida Rolf“ und Konsorten wird es freuen, dass sie vermutlich nicht mehr verdeckt observiert werden. Die Quittung erhält wie immer der Steuerzahler.</p>
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		<title>Seniorenheimbewohner „saugt“ illegal Musik aus dem Netz</title>
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		<pubDate>Sat, 23 May 2009 01:57:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Internet ist voller Verlockungen. Gutscheine hier, Kostenloses da. Doch nicht jeder Apfel, der gereicht wird, ist zuckersüß. Viele erweisen sich nach längerem Genuss als pures Gift für den Geldbeutel. Die Rede ist von Raubkopien, die in Tauschbörsen angeboten und von den Servern so genannter Online-Speicherplatz-Anbieter „gesaugt“ werden können. Musik, aktuelle Kinofilme oder das neueste [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Internet ist voller Verlockungen. Gutscheine hier, Kostenloses da. Doch nicht jeder Apfel, der gereicht wird, ist zuckersüß. Viele erweisen sich nach längerem Genuss als pures Gift für den Geldbeutel. Die Rede ist von Raubkopien, die in Tauschbörsen angeboten und von den Servern so genannter Online-Speicherplatz-Anbieter „gesaugt“ werden können. Musik, aktuelle Kinofilme oder das neueste Hörbuch – im Netz gibt es nichts, was es nicht gibt. Der Schaden für die Musik- und Filmindustrie geht in die Milliarden. Denn wer kauft schon eine CD oder DVD, wenn er sie vermeintlich gratis im Netz findet? Internet-Detektive kämpfen schon seit Jahren dagegen an – mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg.</p>
<p>Einen Rückschlag musste die Branche hinnehmen, als es den Staatsanwälten zu bunt wurde. Auf ihren Schreibtischen türmten sich tausende Strafanträge, um die Adressen der Raubkopierer ermitteln zu dürfen. So wurde 2007 entschieden, erst dann zu agieren, wenn mindestens 3.000 Lieder zum Download angeboten werden. Von da an bekamen die Detektive der Plattenfirmen, häufig Studenten, die sich ein paar Euro dazu verdienen, richtig viel zu tun. Die Tauschbörsen erlebten einen wahren Boom. Vergessen wurde von den meisten Nutzern, dass die Industrie auch zivilrechtlich gegen sie vorgehen und über die Landgerichte an ihre Daten kommen kann. Das mündet in der Regel in einer Abmahnung, die mit bis zu 10.000 Euro richtig weh tun kann.</p>
<p>Die Arbeit der Detektive ist eher eintönig. Jeder der Mitarbeiter erhält einen konkreten Auftrag. In dem Fall sind es bestimmte Musiker oder Titel, nach denen in den Tauschbörsen und Linklisten gesucht wird. Ist der Song gefunden, wird er heruntergeladen, kontrolliert und sämtliche Daten wie Datum, Uhrzeit und Kennung des Anbieters notiert. Ein Foto des Bildschirms rundet die Beweiskette ab. Führt einer der Links zu einem Speicherplatz-Anbieter, wird die Löschung der Dateien beantragt. Wer von den Internet-Detektiven erwischt wird, muss mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Der Chef der Ermittler ist alleine dafür 120 Tage im Jahr unterwegs. Besuch von der Polizei erhielt auch schon ein Seniorenheim, in dem eifrig illegal für musikalischen Nachschub gesorgt wurde.</p>
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		<title>Ladendiebstahl &#8211; Batterien für 1.750 Euro</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Apr 2009 01:05:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Detektiv]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Hinweise auf Videoüberwachung, Detektive und Warensicherungssysteme stören einige Kunden herzlich wenig. Auch die Warnung, dass jeder Diebstahl zur Anzeige gebracht wird, kümmert sie nicht. Sie handeln nach dem Motto „Versuch macht klug“ und lassen es einfach darauf ankommen, ob der Zehnfinger-Rabatt den gewünschten Effekt hat. Ein 69jähriger ist mit dieser Einstellung und einem Päckchen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Hinweise auf Videoüberwachung, Detektive und Warensicherungssysteme stören einige Kunden herzlich wenig. Auch die Warnung, dass jeder Diebstahl zur Anzeige gebracht wird, kümmert sie nicht. Sie handeln nach dem Motto „Versuch macht klug“ und lassen es einfach darauf ankommen, ob der Zehnfinger-Rabatt den gewünschten Effekt hat. Ein 69jähriger ist mit dieser Einstellung und einem Päckchen Batterien für 3,79 Euro unter dem Mantel heftig auf die Nase gefallen. Die kleinen Energiespender kosten ihn nach einer Rangelei mit dem Detektiv nun 1.750 Euro.</p>
<p>Sein Leben lang hatte sich der Rentner an Recht und Gesetz gehalten und nach eigenem Bekunden „nie etwas zuschulden kommen lassen“. Warum er sich nun dazu hinreißen ließ, in einem Kaufhaus in Neuburg nach den Batterien zu greifen, um sie an der Kasse vorbei zu schmuggeln, war auch ihm ein Rätsel. Unverständlich ist auch, weshalb er sich mit dem Detektiv angelegt hat. Große Erfolgsaussichten, die Sicherheitskraft zu überwältigen, hätte der Rentner ohnehin nicht gehabt. So wurde aus einem einfachen Ladendiebstahl gleich räuberischer Diebstahl, der vor dem Amtsgericht verhandelt wurde.</p>
<p>Den Vorwurf, etwas gestohlen zu haben, räumte der 69jährige ohne Umschweife ein. Die Rangelei mit dem Ladendetektiv wies er jedoch weit von sich. Er habe niemanden geschlagen. Das sah der Angestellte des Kaufhauses ganz anders. „Ich hatte danach ziemlich viele blaue Flecken“, wird seine Aussage in der Lokalpresse zitiert. Als Schläge wollte der Richter den Übergriff nicht werten, wohl aber als vorsätzliche Körperverletzung. In Tateinheit mit dem Diebstahl ergab sich eine Geldstrafe, für die der Mann viele Batterien hätte kaufen können – oder noch besser Akkus samt Ladegerät.</p>
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		<title>Betrug rentiert sich nicht</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Oct 2008 23:52:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Dreistigkeit siegt nicht immer. Schon gar nicht, wenn man das Gesp&#252;r daf&#252;r verloren hat, wann das Ma&#223; voll ist. Sich nach einigen erfolgreichen Versuchen, die Firma oder eine Versicherung zu betr&#252;gen, in Sicherheit zu w&#228;hnen und munter weiter zu machen, endet h&#228;ufig vor Gericht &#8211; leider nicht immer mit der n&#246;tigen Einsicht. Zwei F&#228;lle aus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dreistigkeit siegt nicht immer. Schon gar nicht, wenn man das Gesp&uuml;r daf&uuml;r verloren hat, wann das Ma&szlig; voll ist. Sich nach einigen erfolgreichen Versuchen, die Firma oder eine Versicherung zu betr&uuml;gen, in Sicherheit zu w&auml;hnen und munter weiter zu machen, endet h&auml;ufig vor Gericht &#8211; leider nicht immer mit der n&ouml;tigen Einsicht. Zwei F&auml;lle aus der Schweiz und der Bundesrepublik zeigen, wie sich Assekuranzen und Unternehmen gegen Abzocker wehren, indem sie Detektive mit der Observation der schwarzen Schafe beauftragen.</p>
<p>Zielperson in der Schweiz war ein 35-j&auml;hriger. Nach einem Auffahrunfall bezog er Leistungen von der Suva, einem selbst&auml;ndigen Unternehmen des &ouml;ffentlichen Rechts, das Firmen, Berufst&auml;tige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unf&auml;llen und Berufskrankheiten versichert. Als die Zahlungen nach einer gewissen Zeit eingestellt wurden, zog der Mann vor das Verwaltungsgericht Schwyz und verlor. 1.000 Franken f&uuml;r mutwillige Prozessf&uuml;hrung brummten die Richter ihm auf. Doch der Betr&uuml;ger gab nicht auf und klagte vor dem Bundesgericht. Hier sah man das Urteil als rechtens an und bezog sich in erster Linie auf die Beobachtungen eines Detektivs, den die Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin hinzugezogen hatte. Er lieferte die Beweise daf&uuml;r, dass der 35-j&auml;hrige nicht so krank sein konnte wie er vorgab. Auf Fotos und Videos sah man den 35-j&auml;hrigen l&auml;ngere Zeit &uuml;ber Kopf an einem Auspuff h&auml;mmern.</p>
<p>Den K&uuml;rzeren zog auch eine B&uuml;roleiterin aus Konstanz. 75 Krankheitstage standen bereits zu Buche als sie erneut wegen Grippe nicht zur Arbeit erschien. Der Anwalt des Arbeitgebers riet dazu, die Frau durch eine Detektei observieren zu lassen. Statt mit laufender Nase im Bett zu liegen, stand sie am Tresen des Zeitschriftenladens ihrer Schwester, die sich wiederum um ihr krankes Kind k&uuml;mmern musste. Der Angestellten wurde fristlos gek&uuml;ndigt, zudem liegt eine Strafanzeige wegen Lohnfortzahlungsbetruges gegen sie vor. Sie h&auml;tte auch Urlaub beantragen k&ouml;nnen, um ihrer Schwester zu helfen &#8211; doch den brauchte sie nach eigener Angabe, um sich &#8220;irgendwann mal zu erholen&#8221;.</p>
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		<title>Promidetektiv wurde erneut verurteilt</title>
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		<pubDate>Sun, 07 Sep 2008 03:39:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Detektiv]]></category>
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		<description><![CDATA[Anthony Pellicano ist der Typ Detektiv, auf den man sich als Klient besser nicht einl&#228;sst. Der Vorteil, den man sich durch die Ermittlungsarbeit erhofft, h&#228;lt nur kurz vor. Denn die Vorgehensweise des ehemaligen &#8220;Detektivs der Stars&#8221; ist mehr als zweifelhaft und endete erneut vor Gericht. Der 64j&#228;hrige wurde erst vor kurzem aufgrund seiner illegalen Methoden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anthony Pellicano ist der Typ Detektiv, auf den man sich als Klient besser nicht einl&auml;sst. Der Vorteil, den man sich durch die Ermittlungsarbeit erhofft, h&auml;lt nur kurz vor. Denn die Vorgehensweise des ehemaligen &#8220;Detektivs der Stars&#8221; ist mehr als zweifelhaft und endete erneut vor Gericht. Der 64j&auml;hrige wurde erst vor kurzem aufgrund seiner illegalen Methoden verurteilt. Damals hatte er die Telefone Prominenter abgeh&ouml;rt. Jetzt sitzt Pellicano wieder auf der Anklagebank. Vorgeworfen wird ihm &#8211; wen wundert´s &#8211; eine Abh&ouml;raktion. Opfer war die Ex-Ehefrau eines Milliard&auml;rs.</p>
<p>2002 soll der Privatdetektiv das Telefon der dritten Gattin von Kirk Kerkorian, dessen Verm&ouml;gen auf 18 Milliarden Dollar gesch&auml;tzt wird, angezapft haben. Lisa Bonder, ehemalige Profi-Tennisspielerin, war nur kurz mit dem 91j&auml;hrigen Tycoon verheiratet. Nach der Scheidung entbrannte ein Rechtsstreit, in dem es unter anderem darum ging, ob es sich bei der Tochter um gemeinsamen Nachwuchs handelt. Sie hatte immer darauf gepocht, das Kind stamme aus der Beziehung mit Kerkorian. Als Vater konnte sp&auml;ter jedoch der Filmproduzent Steve Ping ausgemacht werden.</p>
<p>Um ausreichend Beweismaterial gegen Lisa Bonder sammeln zu k&ouml;nnen, entschlossen sich Anthony Pellicano und Star-Anwalt Terry Christensen, die Frau abzuh&ouml;ren. Eine Entscheidung, die beide jetzt bereuen d&uuml;rften. Sie wurden von den Richtern f&uuml;r schuldig befunden, rechtswidrig Gespr&auml;che mitgeschnitten zu haben. Das Strafma&szlig; steht noch nicht fest, d&uuml;rfte sich aber im Bereich von zehn Jahren Haft plus einer Geldstrafe von rund einer halben Millionen Dollar bewegen. Gegen das Urteil werden die Anw&auml;lte von Terry Christensen sehr wahrscheinlich Einspruch einlegen. Dieser Fall beweist einmal mehr, wie wichtig es ist, sich an einen zuverl&auml;ssigen und seri&ouml;sen Privatdetektiv zu wenden. </p>
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		<title>Kekse bringen Oberstaatsanwalt in Rage</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Aug 2008 00:51:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das h&#228;tte sich der Detektiv auch nicht tr&#228;umen lassen. Da erwischt er einen 64j&#228;hrigen Sozialhilfeempf&#228;nger beim Klauen von Keksen und die Geschichte entwickelt sich zu einem wahren Rattenschwanz. Tausende Euro kostet das Verfahren gegen den renitenten Dieb inzwischen schon. Ganz zu schweigen von den Nerven, die Pflichtverteidiger, Richterin und Oberstaatsanwalt lassen m&#252;ssen. Offen gestand die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das h&auml;tte sich der Detektiv auch nicht tr&auml;umen lassen. Da erwischt er einen 64j&auml;hrigen Sozialhilfeempf&auml;nger beim Klauen von Keksen und die Geschichte entwickelt sich zu einem wahren Rattenschwanz. Tausende Euro kostet das Verfahren gegen den renitenten Dieb inzwischen schon. Ganz zu schweigen von den Nerven, die Pflichtverteidiger, Richterin und Oberstaatsanwalt lassen m&uuml;ssen. Offen gestand die Juristin nach dem bisher letzten Verhandlungstag: &#8220;Ich bin ersch&ouml;pft.&#8221; Das st&ouml;rt den Angeklagten nicht, er wettert und zetert munter weiter. Jetzt wird sein Geisteszustand n&auml;her untersucht. Erst wenn ein neues psychiatrisches Gutachten vorliegt, startet die n&auml;chste Runde in dem Fall, der schon jetzt das Medieninteresse weckt.</p>
<p>Das ganze Theater wurde n&ouml;tig, nachdem der 64j&auml;hrige gegen zwei fr&uuml;here Strafbefehle Einspruch eingelegt hatte. Da er zudem in einer Beh&ouml;rde randaliert und Beamte beleidigt hatte, lohnt es sich wenigstens. Mit 31 Eintragungen im Strafregister ist der Mann es gewohnt, vor Gericht zu stehen. Schon seit 30 Jahren h&auml;lt er die Justiz auf Trapp. Mal sind es Diebst&auml;hle, mal Betr&uuml;gereien. Jetzt ist es eine Schachtel mit Keksen im Wert von 1,99 Euro. Dabei f&uuml;hlt sich der Sozialhilfeempf&auml;nger nicht einmal im Unrecht. Nein, er habe die Kekse nur gegessen, nicht gestohlen. Die Schachtel sei schon offen gewesen. Widerlegt wurde diese Aussage von zwei Zeugen, darunter der Detektiv. Der Mann habe die Packung ge&ouml;ffnet und sich bedient, so der Privatermittler.</p>
<p>W&uuml;rde der Angeklagte seine Einspr&uuml;che zur&uuml;ckziehen, w&auml;ren alle Beteiligten eher fertig und vor allem froh. Fast alle. Denn das sieht der 64j&auml;hrige nicht ein. Jetzt muss er damit rechnen, dass der Staatsanwalt auf Freiheitsstrafen pocht. Denn irgendwann m&uuml;sse Schluss sein mit der Einstellung &#8220;Frechheit siegt&#8221;. Der Einwand des Pflichtverteidigers, es gehe doch nur um eine Schachtel Kekse und sein Mandant leide an einer schweren Pers&ouml;nlichkeitsst&ouml;rung mit ganz anderem Wertesystem, konnte nicht dazu beitragen, die Nerven des Chefankl&auml;gers zu beruhigen.</p>
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