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Fenster oder Tür aufbrechen, einsteigen, Wertgegenstände einstecken und raus. Die Vorgehensweise von Dieben ist seit Jahren gleich. Mit Alarmanlagen gibt es zwar einen wirksamen Schutz, doch der ist längst nicht überall Standard. Das Bundesland Bremen geht daher einen völlig neuen Weg, der sich in den Niederlanden und Großbritannien bereits bewährt hat: Im Rahmen eines Pilotprojektes wird künstliche DNA eingesetzt, um Langfinger abzuschrecken.

Innensenator Ulrich Mäurer baut vor allem in Schulen auf das neue System. Computer, DVD-Player, Projektoren, Beamer und andere Einrichtungsgegenstände werden dazu mit der künstlichen DNA gekennzeichnet. Die Substanz kann problemlos mit einem Pinsel aufgetragen werden und bleibt von da ab unbegrenzt haften. Macht sich jemand an den markierten Objekten zu schaffen, erlebt er zwar nicht sein blaues Wunder, trägt die DNA aber auf der Haut. Dort ist sie bis zu sechs Wochen lang nachweisbar. Um Diebe darauf aufmerksam zu machen, dass die Wertgegenstände Spuren hinterlassen, sollen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt werden. Ob sich die Einbrecher davon beeindrucken lassen, bleibt abzuwarten.

Die künstliche DNA kann auch im privaten Bereich als Diebstahlschutz genutzt werden. Zu Testzwecken werden daher in zwei Bremer Wohnvierteln Markierungssets verteilt. Tankstellen sollen mit einem ähnlichen System arbeiten. Statt einzelne Gegenstände einzupinseln, wird eine „Dusche“ installiert. Bei einem Raubüberfall reicht dann ein Knopfdruck und die Diebe werden von oben bis unten mit der DNA besprüht. Ähnliche Substanzen werden auch von Detekteien verwendet und im Handel als „unsichtbare Diebesfallen“ angeboten. Dabei handelt es sich dann um Substanzen, die unter UV-Licht sichtbar werden oder mit der Haut reagieren und schwarze Flecken zeigen.

Für die Ehe gibt es viele Umschreibungen: Bund fürs Leben ist eine davon. In Österreich nimmt man es ganz genau – zumindest, wenn die Scheidung droht. In dem Fall gilt die Ehe schlicht als Vertrag zweier Partner und damit als geschütztes Rechtsgut. Für Nebenbuhlerinnen und Nebenbuhler, die in diesen Vertrag eingreifen, hat das ernste Konsequenzen. Sollte einer der Ehepartner die Dienste eines Ermittlers in Anspruch nehmen, um den Ehebruch nachweisen zu können, müssen immer öfter Geliebter oder Geliebte die Kosten für den Einsatz tragen.

Wie der ORF berichtet, gelten Scheidungen für Berufsdetektive in Österreich als gutes Geschäft. Sie liefern ihren Kunden die entscheidenden Trümpfe, mit denen in einem Scheidungsverfahren die Weichen gestellt werden können. Doch Videoüberwachungen, Observationen und natürlich die Aussage vor Gericht kosten Geld. Wer für die Rechnung aufkommt, entscheidet nach wie vor der Richter. Dabei macht Johann Fesl, Bundesgeschäftsführer des Fachverbandes der Berufsdetektive, einen klaren Trend aus: Nicht die Ehebrecher oder Auftraggeber, sondern der oder die Geliebten werden dazu verurteilt, tief ins Portmonee zu greifen.

Auslöser für diese Entwicklung war ein Urteil des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2007. Damals musste eine Nebenbuhlerin knapp 4.000 Euro an den Detektiv zahlen, der von der Ehefrau ihres Liebhabers beauftragt worden war. „Daran halten sich natürlich auch die Bezirksgerichte, bei denen die meisten Scheidungsverfahren entschieden werden“, erklärt Johann Fesl. Dabei werteten die Richter das Fremdgehen als Eingriff in das geschützte Rechtsgut „Ehe“ durch die Nebenbuhlerin. Für den Schaden und die Kosten, die dadurch entstehen – in diesem Fall der Einsatz einer Detektei – müsse entsprechend der oder die Geliebte aufkommen, wenn nicht in voller Höhe so doch zumindest für einen Teil.

Vermieter, die Ärger mit Mietern haben, sind nichts Ungewöhnliches. Derlei Fälle gehören zur Tagesordnung. Dass ein Haus- und Grundbesitzer aber nicht einmal weiß, wer sein Eigentum gemietet hat, dürfte die absolute Ausnahme sein. In Meerbeck ist dem so. Oder vielmehr: War dem so. Denn mit Hilfe einer Detektei konnte ein Chemiekonzern nach und nach klären, wer denn nun die 35 Garagen nutzt, um die sich seit Jahren niemand gekümmert hat.

Die Garagen gehören zu einer Chemieanlage, die das Unternehmen 2003 gekauft hat. Nur, dass bei der Übernahme niemand etwas von den Stellplätzen wusste. Bis zu dem Tag, an dem das Finanzamt seinen Anspruch auf die Grundsteuer geltend machte. Der neue Eigentümer war überrascht. Unterlagen gab es keine. Sie waren im Zuge mehrerer Besitzerwechsel vermutlich verloren gegangen. So machte sich der zuständige Manager selbst ein Bild von der Anlage, die in den 50er Jahren entstanden war. Ihn traf fast der Schlag. Nur wenige Garagen waren – zumindest von außen – sauber und gepflegt, andere glichen Bauruinen.

Miete zahlt niemand. Wie auch, wenn es keine Papiere gibt. Hinzu kommt, dass auf dem Gelände zwei Schrottfahrzeuge stehen, bis oben hin voll mit Abfall. Vor einigen Garagen soll am Wochenende zudem rege mit Zigaretten gehandelt werden. Andere dienen als Werkstatt, um Möbel zu restaurieren und zu verkaufen. Von Ordnung kann jedenfalls keine Rede sein. Das machten sich auch Betrüger zunutze. Sie verkauften die Garagen einfach. Einem der „stolzen“ neuen Besitzer, der 7.500 Euro bezahlte, hat das Unternehmen bereits über den Irrtum aufklären können.

Damit sich die Situation entschärft und endlich wieder Ruhe in der Nachbarschaft einkehrt, wurde eine Detektei beauftragt. Dass Ermittler unterwegs sind, blieb nicht unbemerkt. Eines der beiden Müllfahrzeuge ist schon verschwunden. Die meisten Nutzer konnten mit Namen und Adresse ausfindig gemacht werden. Viele von ihnen hatten es sich richtig gemütlich gemacht und illegal Gemüsegärten hinter den Garagen angelegt. Das gesamte Areal wird nun wahrscheinlich dem Erdboden gleichgemacht, um weiteren Ärger um Müll und lichtscheue Gestalten zu vermeiden.

Versicherungsbetrug macht das Portmonee selten voller. Wer es tatsächlich schafft, die Assekuranz zu betrügen, hat schlicht und einfach Glück gehabt. Denn inzwischen untersuchen die Unternehmen selbst kleinste Vorfälle, die der Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden. Viele Konzerne arbeiten dazu bereits mit Detekteien zusammen. Überführen Ermittler oder Sachbearbeiter einen Betrüger, kann es teuer werden. Die Kosten für den Detektiveinsatz muss dann der Kunde zahlen, sagt das Amtsgericht München (AZ: 155 C 29902/08). Der Versicherungsschutz ist ohnehin flöten.

Die Richter in München hatten über einen ganz besonderen Fall von Versicherungsbetrug zu entscheiden. Die Inhaberin eines Reisebüros bot ihren Kunden neben dem Urlaub auf Mallorca oder in den USA auch Reiserücktrittskostenversicherungen an. Kein ungewöhnlicher Vorgang in der Branche, denn die Police macht sich in einigen Fällen durchaus bezahlt und wird von vielen Seiten empfohlen. Bis dahin hat sich die Frau nicht strafbar gemacht und war auch nie aufgefallen. Erst als sie 3.407 Euro von der Versicherung verlangte, weil eine Reise storniert worden sei, wurden die Verantwortlichen hellhörig und schauten genauer hin bzw. übergaben den Fall einer Detektei.

Lange brauchte es nicht, bis die Ermittler herausfanden, dass die angeblich stornierte Reise nie gebucht worden war und die Geschäftsfrau es einfach nur auf das Geld von der Versicherung abgesehen hatte. Es folgte eine Strafanzeige samt Urteil wegen Betruges. Die fast 1.900 Euro Honorar für den Detektiv wollte die Frau aber nicht bezahlen, weil die Ermittlungen auch von der Versicherung oder der Staatsanwaltschaft hätten durchgeführt werden können. So ging es wieder vor Gericht und musste die Inhaberin erneut eine Niederlage einstecken. In der Urteilsbegründung machten die Richter deutlich, dass es dem Betrugsopfer, in dem Fall die Versicherung, frei stehe, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sich vor einem Schaden zu schützen. So werteten sie auch den Einsatz der Detektei als sachgerecht.

BDD kritisiert den Stern

Gierige Unternehmen, skrupellose Detektive und tausende Mitarbeiter unter Generalverdacht – das ist Stoff, der sich medienwirksam aufbauschen lässt. Für viele Detekteien erweisen sich diese Skandale zunehmend als geschäftsschädigend. Denn in den Berichten wird kein Unterschied gemacht zwischen Ermittlern, die sich an die Regeln halten, und solchen, die hauptsächlich in der Grauzone agieren. Detektiv ist gleich Detektiv, Punkt, aus. Der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) ist daher bemüht, immer wieder auf die Bedeutung der Qualität detektivischer Arbeit aufmerksam zu machen.

Die jüngste Pressemitteilung des Verbandes bezieht sich auf einen Artikel im „Stern“, der das Thema Mitarbeiterüberwachung aufgreift. Der BDD kritisiert, dass in dem Beitrag mit dem Titel „Wenn der Chef den Detektiv holt“ weder auf das möglicherweise berechtigte Interesse der Auftraggeber hingewiesen wird noch auf die Tatsache, dass seriöse Ermittler solche Aufträge nur bei einem konkreten Anfangsverdacht annehmen. Stattdessen werde eine „Big Brother Überwachungsmentalität“ dargestellt und die Problematik krimineller Mitarbeiter völlig außen vor gelassen. „Dabei wird mit keinem Wort auf die Verantwortung der Unternehmensführung für ihre mehrheitlich ehrlichen, fleißigen und unternehmenstreuen Mitarbeiter eingegangen, die zu Recht Maßnahmen gegen kriminelle Handlungen von Kolleginnen und Kollegen erwarten“, so der BDD.

Das größte Problem sieht der Bundesverband nach wie vor darin, dass jeder Detektiv werden kann. Um den Beruf ausüben zu dürfen, müsse man nicht einmal fachlich oder persönlich geeignet sein. Die Tätigkeit als Privatermittler sei bis auf die Gewerbeanmeldung an keine weiteren staatlichen Voraussetzungen gebunden. Auf diesen Mangel an gesetzlichen Vorgaben führt der BDD auch die Skandale der vergangenen Zeit zurück. Um dem entgegen zu wirken, wurde ein Qualitätssicherungskonzept erarbeitet, das auch als Broschüre „Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen“ vorliegt. Damit soll potentiellen Auftraggebern eine Orientierungshilfe an die Hand gegeben werden, damit sie später keinen Schaden erleiden, sondern tatsächlich Hilfe von einer Detektei erhalten.

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