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Auf was für absurde Ideen man kommen kann, wenn das Portmonee mal wieder auf Geldentzug ist, hat jüngst ein usbekischer Student bewiesen und sich damit gleich ins Rampenlicht der Gazetten gestellt. Er versuchte sich als Detektiv und Erpresser, um endlich wieder Kohle in der Studienkasse zu haben, statt nur Kohldampf zu schieben. Dass er sich dafür ausgerechnet einen Prominenten ausgesucht hat, der schon mehrmals betrogen wurde und entsprechend auf der Hut ist, kann als Größenwahn oder aber als Dummheit ausgelegt werden. Der Staatsanwalt hat sich dazu schon sein Urteil gebildet und bei diesen Worten vermutlich ein leichtes Grinsen um die Mundwinkel: „Der Plan kam aus Absurdistan.“

Doch was hatte der 25-jährige Student nun vor? Mit 10.000 Euro Schulden im Nacken und der Rechnung für die nächsten Semestergebühren im Postkasten, überlegte er sich, Prominente zu erpressen und als russischer Detektiv aufzutreten. Opfer Nummer eins auf seiner Liste war Franjo Pooth. Der Gatte von Verona Pooth, der von der Presse nur noch als „Pleite-Unternehmer“ bezeichnet wird, sollte zwischen 30.000 und 60.000 Euro zahlen. Der Privatdetektiv hätte dafür angeblich Schwarzgeldkonten in Luxemburg gelöscht, die ohne Wissen von Franjo Pooth auf seinen Namen eingerichtet worden seien. Doch schon der Anruf bei der Familie schien nicht sonderlich professionell gewesen zu sein. Sie schaltete sofort die Polizei ein.

Ein fingiertes Treffen zwischen Anwalt und vermeintlichem Detektiv wurde arrangiert. Der 25-jährige legte allerhand Unterlagen vor, die er mit Bildern und Dokumenten aus dem Internet sowie einem gefälschten Notariatsstempel „gebastelt“ hatte. Sicherlich hat sich der junge Mann damit viel Arbeit gemacht. Gebracht hat es ihm ein Verfahren, bei dem ihm wegen Urkundenfälschung, Betrag und versuchter Erpressung im Höchstfall fünf Jahre drohen. Boris, Becker, Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel können sich indes freuen. Sie hätten als nächste Opfer auf der Liste des russischen Detektivs gestanden.

Besuch vom SEK

Stellen Sie sich vor, Sie sitzen morgens gemütlich mir Ihrer Frau am Frühstückstisch, tunken den Teebeutel ins heiße Wasser während Sie die Angebote vom Discounter studieren und es klingelt an der Tür. Sie denken sich, ein Nachbar, der Zucker braucht, oder der Paketbote? Nein, ein paar vermummte Herren in Schwarz mit gezückten Waffen, die laut „Polizei“ brüllen und ins Haus stürmen. Da bleibt einem das Marmeladenbrötchen irgendwie quer im Mund stecken. Eine Szene dieser Art spielte sich kürzlich in Berlin ab. Besuch vom Spezialeinsatzkommando (SEK) erhielt ein Privatdetektiv aus Tempelhof.

Ein Bekannter hatte den Ermittler angeschwärzt: Der Detektiv soll im Besitz einer Waffe sein und planen, Oberbürgermeister Klaus Wowereit umzubringen, lautete der Vorwurf. Gleichzeitig habe er einen Profikiller engagiert, der für 250.000 Euro die „Schmutzarbeit“ übernehmen soll. Nun muss man wissen, dass es für Detektive nicht ungewöhnlich ist, eine Waffe zu besitzen. In Österreich beispielsweise gehört Waffenkunde zum festen Programm bei der Ausbildung zum Berufsdetektiv. Es kommt immer darauf an, ob die Behörden den Besitz auch genehmigen und bereits erteilte Genehmigungen regelmäßig verlängern. Der Blick in die Akten scheint die Polizei nicht weitergebracht zu haben. Deshalb ging man der Sache nach und mit dem SEK gleich auf Nummer sicher.

Die Beamten durchforsteten den gesamten Hausstand, durchwühlten Schubladen und suchten nach möglichen Verstecken für eine Waffe. Dem Hausherrn und seiner Frau war der Appetit längst vergangen. Nur der Hund ließ sich auch durch das SEK nicht von seinem Kauknochen abbringen. Gefunden wurde schließlich eine Gaspistole, mit der das Vorhaben, den Politiker eiskalt zu erschießen, schwerlich umzusetzen gewesen wäre. Blinder Alarm also, den der Bekannte des Detektivs zu verantworten hat. Er und sein – jetzt vermutlich nicht mehr – Kumpel sind in zwei unterschiedlichen Bürgerbewegungen, die sich mit dem Flughafen Tempelhof beschäftigen. Dass bei einem Politikum Meinungsverschiedenheit auftreten, soll ja vorkommen. Aber gleich einen geplanten Bürgermeistermord zu inszenieren, ist schon übertrieben – wenngleich so mancher Regisseur stolz wäre. Polizei und Detektiv sind eher angesäuert, um es vornehm auszudrücken.

Der Begriff „Observation“ in einer Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit an ihre Jobcenter hat kürzlich für reichliche Wirbel gesorgt. Nun soll dieser Passus ganz gestrichen werden. Er erlaubte, Detektive einzusetzen, um Leistungsbetrüger zu überführen. Gleichzeitig behielt sich die Behörde vor, Nachbarn, Banken, Schulen und anderen Institutionen zu Hartz-IV-Empfängern zu befragen. Ein Unding, sagen die einen. Andere befürworten die Überwachung von Betrügern als vollkommen richtig. In der Schweiz macht man sich darüber weniger Gedanken. Das Bundesgericht der Eidgenossen erlaubt Versicherungen ganz offiziell, mögliche Simulanten von Detektiven kontrollieren zu lassen.

Die Schweizer Gerichte mussten in einem Fall von Leistungsmissbrauch entscheiden, der erst durch einen Detektiv aufgedeckt wurde. Der Ermittler war von der gesetzlichen Unfallversicherung beauftragt worden, einen Ladenbesitzer zu überwachen. 2003 war der Mann von einer Hebebühne gestürzt und hatte seither Krankengeld und die Behandlungskosten geltend gemacht. Schon wenig später vermutete die Versicherung, dass der Mann nur simuliert. Die Beweise dafür lieferte der Privatdetektiv. Der vermeintlich Kranke arbeitete bis zu zwölf Stunden in seinem Geschäft. Das Verwaltungsgericht Bern hielt das Vorgehen der Assekuranz und generell den Einsatz von Detektiven bei Betrugsverdacht für „durchaus zulässig“. Auch das Bundesgericht sieht darin nur einen leichten Eingriff in die Privatsphäre.

Dass der Missbrauch von Sozialleistungen bekämpft werden muss, darüber sind sich alle einig. Nur das wie – da scheiden sich die Geister. Die Schweiz geht einen klaren Weg und lässt Detektive zu. In der Bundesrepublik soll entweder der Staatsanwalt ermitteln oder aber die Arbeitsagentur die Betroffenen direkt auf die Vorwürfe ansprechen. Die Erfolgsquote bei der Befragung durch die Jobcenter dürfte eher beschämend sein. Wer gibt schon offen zu, dass er betrügt? „Florida Rolf“ und Konsorten wird es freuen, dass sie vermutlich nicht mehr verdeckt observiert werden. Die Quittung erhält wie immer der Steuerzahler.

Der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) hat im Rahmen seiner Jahreshauptversammlung Nägel mit Köpfen gemacht. Der Ruf nach Qualität im Detektivgewerbe geht nun einher mit einem Qualitätssicherungskonzept, das von den Mitgliedern in Kassel beschlossen wurde. Auf neun Seiten definiert der BDD die „Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen durch Mitglieder des BDD“. Das Konzept dient einerseits dazu, die seit Jahren geforderten Kriterien für die Arbeit von Detektiven schwarz auf weiß zu fixieren. Andererseits soll es potentiellen Kunden als Orientierungshilfe dienen, ehe sie einer Detektei einen Auftrag erteilen.

Das Qualitätssicherungskonzept umfasst neben den allgemeinen Berufspflichten auch die Themen Beschwerdeverfahren bei Mängeln in der Auftragserledigung, Verhältnis zum Auftraggeber, Berichterstattung, Preisgestaltung, Rechnungslegung sowie die berufliche Aus- und Fortbildung. Oberstes Gebot für die im BDD organisierten Detektive ist nach wie vor, die Arbeit mit gebotener Sorgfalt, Sach- und Fachkenntnis, persönlicher Seriosität und Zuverlässigkeit zu erledigen. Vor diesem Hintergrund setzt der Bundesverband auf einen regen Erfahrungsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene, ergänzt durch Vorträge und Seminare.

Bindend für Mitglieder des BDD ist die Berufsordnung. Sie verpflichtet den Detektiv laut Konzept „zu korrekter, zuverlässiger und umfassender Auftragserledigung mit dem Ziel, dem Auftraggeber ein Optimum an Dienstleistung zu gewähren“. Dazu gehören sachlich und objektiv verfasste Berichte, die jederzeit einer richterlichen Prüfung standhalten. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit einem Beschwerdeverfahren und dem Ausschluss aus dem BDD rechnen. Damit aber überhaupt Kunden auf eine Detektei aufmerksam werden, ist Werbung in allen marktüblichen Medien gestattet, sofern sie seriös gestaltet ist.

50 Milliarden Euro – eine Zahl mit vielen Nullen. Sie steht für den Schaden, der deutschen Unternehmen Jahr für Jahr durch Wirtschaftsspionage entsteht. Dass es sich bei diesem Wert lediglich um eine Schätzung handelt, berechnet von der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft (ASW), beweist: Niemand kann genau sagen, in wie vielen Firmen bereits spioniert wird. Sicher ist nur, dass die Gefahr allgegenwärtig über der Wirtschaft schwebt und das Internet dabei eine gewichtige Rolle spielt. Im Verfassungsschutzbericht 2008 heißt es dementsprechend: „Eine zunehmende Bedeutung erlangen internetgebundene Angriffe auf Computersysteme von Wirtschaftsunternehmen und Regierungsstellen.“

Für Experten sind diese Aussagen kalter Kaffee. Sie warnen schon seit Jahren davor, dass PC-Systeme für Spionageattacken genutzt werden. Viele Unternehmen schätzten dieses Risiko vollkommen falsch ein. Der Rat, in moderne Sicherheitstechnik und Schutzmechanismen zu investieren, verhalle häufig ungehört, weil die Gefahr verkannt werde. Nun sei die Politik gefragt, für mehr Sensibilität zu sorgen und auf die Notwendigkeit eines geeigneten Schutzschirms hinzuweisen. Denn die Bundesrepublik als Spitzentechnologie-Standort gehöre nach wie vor zu den bevorzugten Angriffszielen von Spionen aus – so wird vermutet – China, dem Nahen, Mittleren und Fernen Osten, Russland und Nordafrika.

Unternehmen, die einen Schutzschirm aufbauen wollen, wird empfohlen, eine IT-Sicherheitsstrategie zu erarbeiten und Richtlinien zu erlassen. Ähnlich einem Qualitätsmanagement könne auf diese Weise ein IT-Sicherheitsmanagement entwickelt werden. Berücksichtigt werden müssten dabei auch die Mitarbeiter. Viele Daten gerieten durch Fahrlässigkeit in die falschen Hände oder gingen ganz verloren. Um das zu verhindern, seien Schulungen nötig, die auf Gefahren und Fehlverhalten hinweisen. Speichermedien dürften beispielsweise nicht für jedermann zugänglich im Büro liegen und Informationen sollten nach Möglichkeit nur verschlüsselt und über sichere Leitungen übermittelt werden.

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