
Der Begriff Alibi stammt aus dem Lateinischen und steht für „anderswo“. Damit erklärt sich auch die Bedeutung des Alibis für die Arbeit von Polizei und Detektiven: Hat ein Verdächtiger ein Alibi, war er nicht am Tatort, sprich er war anderswo. Da die bloße Aussage, zum fraglichen Zeitpunkt nicht vor Ort gewesen zu sein, vor Gericht keinen Bestand hat, muss jedes Alibi überprüft werden. Recht einfach ist es, wenn Fahr- oder Eintrittskarten vorliegen. In dem Fall spricht man von einem technischen Alibi. Untermauert werden kann es durch ein personelles Alibi. Dann gibt es Zeugen, die bestätigen, dass jemand zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort war. Beweise und Zeugen zu finden, ist eine der Aufgaben von Detekteien.