
Detekteien unterliegen bei ihrer Arbeit strengen Vorgaben, insbesondere, wenn es um die Beschaffung von personenbezogenen Daten geht – ob nun im Auftrag einer Privatperson oder eines Wirtschaftsunternehmens, das Mitarbeiter bzw. Bewerber überwachen oder überprüfen lässt. Grundlage eines jeden Auftrages, der von einem Detektiv übernommen werden soll, ist ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Kunde muss nachweisen, dass ein solches Interesse vorliegt. Anderenfalls wird eine seriöse Detektei gar nicht erst aktiv. Ermittler, die sich nicht daran halten, haben in der Vergangenheit immer wieder für Negativschlagzeilen gesorgt – als Beispiel sei hier nur der Überwachungsskandal bei Lidl genannt. Das erste Datenschutzgesetz der Welt hat übrigens Hessen 1970 auf den Weg gebracht. In der Bundesrepublik trat es zum 1. Januar 1978 in Kraft.