
Bei einem Indiz – vom lateinischen indicium für Anzeichen bzw. indicare für anzeigen – handelt es sich um einen Verdachtsmoment, der keine unmittelbare Beweiskraft hat. Daher auch die Bezeichnung mittelbarer Beweis. Indizien spielen gerade in der Prozessführung eine entscheidende Rolle, wenn keine unmittelbaren Beweise vorgelegt werden können. In einem solchen Fall erlauben Indizien als erwiesene Tatsachen Rückschlüsse. Über sie lässt sich dann ein Beweis ableiten. Dafür ist es nötig, dass mehrere Indizien vorhanden sind, die in der Summe als Indizienkette oder Indizienreihe ein klares Bild abzeichnen und für eine Verurteilung reichen. Angesiedelt sind Indizien zwischen einem „handfesten“ Beweis und einer reiner Vermutung oder Behauptung. Typische Beispiele für Indizien sind: Der Verdächtige und/oder sein Fahrzeuge wurden in der Nähe des Tatortes gesehen, wo zudem Gegenstände des Verdächtigen gefunden wurden.