
Bei einem Kaufhausdetektiv handelt es sich nicht um einen Detektiv im klassischen Sinne, sondern vielmehr um eine „Fachkraft für Sicherheit im Handel“, die damit im Bereich des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes angesiedelt ist. Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit eines Kaufhausdetektivs bildet Paragraph 34a der Gewerbeordnung. Vorgeschrieben wird unter anderem, dass Gewerbetreibende zum Schutz vor Ladendieben oder die Bewachung im Eingangsbereich nur Personen beschäftigen dürfen, die eine vor der Industrie- und Handelskammer abgelegte Sachkundeprüfung nachweisen können. Das ureigene Aufgabengebiet von Kaufhausdetektiven umfasst zum, einen Waren zu bewachen, zum anderen, Diebstähle zu verhindern. Gerade in größeren Geschäften arbeiten die Sicherheitskräfte in Teams und nutzen Videoüberwachungsanlagen, mit denen sie alle Etagen und Abteilungen kontrollieren können. Wenn sie einen Ladendieb fassen, nehmen sie die Personalien auf und erstatten in aller Regel Anzeige.