Detektive sollen Mindeststandards erfüllen

Dienstleistungen grenzüberschreitend in ganz Europa anzubieten, setzt seit September 2005 voraus, dass ein Qualitätsstandard nachgewiesen werden kann. Nicht so bei Detektiven, obgleich auch sie eine Dienstleistung anbieten. Daher macht sich der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) dafür stark, dass einheitliche Standards eingeführt werden, so wie sie von der Internationalen Kommission der Detektivverbände (IKD) gefordert werden.

Im Oktober 2007 hat die Organisation, der 24 Detektivverbände aus 19 Ländern Europas angehören, ein Papier auf den Weg gebracht, in dem es um „Common Minimum Standard / European Union“ oder kurz CMS geht. Die wichtigsten Standards, die von einem Detektiv verlangt werden, sind: Ein Mindestalter von 18 Jahren, es dürfen keine geistigen Einschränkungen oder Vorstrafen vorhanden sein, der Ehrenkodex der IKD muss eingehalten und eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 100.000 Euro abgeschlossen werden. Oberster Ziel des Bundesverbandes Deutscher Detektive ist dabei die Qualität der Arbeit von Detektiven.

Bisher sieht es so aus, dass in Deutschland keine Ausbildungsbestimmungen für den Beruf des Detektivs gelten. Der BDD wünscht sich daher zumindest ein Zertifikat, das nur eine Zwischenlösung sein kann, ehe auf internationaler Ebene eine Lösung gefunden wird. In anderen Ländern gibt es bereits feste Normen, die eingehalten werden müssen, um als Detektiv tätig werden zu können. Für den freien Verkehr von detektivischen Dienstleistungen im europäischen Raum ergeben sich daraus einige Probleme, die mit einheitlichen Regelungen behoben würden.

Die folgenden 3 Artikel könnten Sie auch interessieren: