EU reglementiert grenzüberschreitende Einsätze von Detektiven

Viele Detekteien arbeiten grenzüberschreitend. Das könnte demnächst erheblich schwerer werden, wenn die europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt wird. In der Bundesrepublik ist dieser Schritt bereits vollzogen und die Gewerbeordnung entsprechend angepasst und ergänzt worden. Von jetzt an gilt: Selbst bei nur vorübergehenden Tätigkeiten müssen Angehörige aus Mitglieds- und Vertragsstaaten vorab anhand nachprüfbarer Dokumente ihre Berufsqualifikation belegen, ehe sie jenseits der Grenze aktiv werden dürfen. Darauf weist aktuell der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) hin.

Denn die Richtlinie bezieht sich nicht ausschließlich auf Berufe, die reguliert sind, sondern auch auf Tätigkeiten, die lediglich eines Sachkunde- oder Unterrichtsnachweises bedürfen. Da für den Beruf des Detektivs in Deutschland weder das eine noch das andere zutrifft, ergeben sich daraus durchaus Probleme, wenn die Ermittler international agieren sollen und wollen. Besser haben es da die Kollegen aus anderen europäischen Ländern. In Finnland, Frankreich, Lettland, Litauen, den Niederlanden, Österreich, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik und Ungarn gibt es Zulassungsvoraussetzungen und Ausbildungsbestimmungen für Detektive.

Der BDD hat schon oft darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass klare und einheitliche Vorschriften entwickelt werden. Jetzt macht es sich bezahlt, dass der Bundesverband aktiv geworden ist und vor einiger Zeit die „Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen“ erarbeitet hat. Vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie komme den vom BDD erlassenen und von seinen Mitgliedern praktizierten Grundlagen eine Schlüsselrolle bei der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Qualifikationen im Detektivgewerbe zu. „Unter diesem Aspekt gewinnt eine Mitgliedschaft im BDD eine ganz neue Qualität“, heißt es in einer Pressemitteilung. Sie impliziere den erforderlichen Sachkundenachweis und gelte jetzt schon als Orientierungshilfe bei der Vergabe von Aufträgen an Detekteien.

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