Schutz vor diebischen Mitarbeitern

Ein beherzter Griff in die Kasse, eine Tasche voller Bürobedarf oder anderer Artikel – neben Ladendieben haben es Geschäftsinhaber immer öfter auch mit diebischen Mitarbeitern zu tun. Gerade bei kleineren Unternehmen, ob Kiosk oder Fleischerei, droht immer öfter die Insolvenz. Viele Chefs merken es nicht einmal oder wollen es vielleicht auch nicht wahrhaben, dass ein langjähriger Angestellter für die Misere verantwortlich ist. Hilfe versprechen Detektive, die sehr schnell den Schuldigen ermitteln.

Als Beispiel sei nur ein Zahnlabor genannt, in dem immer wieder Gold verschwand. Da jedes Gramm beim Finanzamt gemeldet werden muss und Defizite ans eigene Portmonee gehen, ein besonders ärgerlicher Fall. Eine Idee, wer sich an dem Edelmetall zu schaffen macht, hatte der Inhaber des Labors bereits. Er beauftragte eine Detektei, die seinen Verdacht bestätigen sollte. Die Ermittler richteten eine Minikamera im Labor ein und warteten am Bildschirm darauf, dass der übeltäter wieder zuschlägt.

Lange dauerte es nicht und die Detektive konnten beobachten, wie ein Mann an eine Schublade geht, sich bedient und wieder verschwindet. Es war allerdings nicht der Verdächtige, sondern ein anderer der insgesamt zehn Mitarbeiter. Zugetraut hätte der Chef es dem 45jährigen nicht. Der Schaden, der durch die Diebstähle entstand, belief sich auf immerhin fast 16.000 Euro.

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Abhörschutz

Abhörschutz

Beim Abhörschutz werden technische Vorkehrungen getroffen, um das Mithören von Gesprächen zu verhindern. Es wird grundsätzlich zwischen dem aktiven Abhörschutz und dem passiven Abhörschutz unterschieden. Unter passivem Abhörschutz versteht man u.a. die Planung von abhörsicheren Räumlichkeiten oder Fahrzeugen. Beim aktiven Abhörschutz sind es meistens technische Geräte, wie beispielsweise das Telefon, der Computer, Steckdosen und anderweitige technische Einrichtungsgegenstände, welche betroffen sind.