Untersetzer mit sprachgesteuerter Videoüberwachung

Überwachungstechnik wird entweder so installiert, dass sie jeder sehen kann, und hat eine eher abschreckende Wirkung, zum Beispiel im Supermarkt. Oder sie dient Spionagezwecken und muss besonders unauffällig sein. Der Untersetzer mit Videokamera gehört ganz klar zur zweiten Kategorie. Das Gerät misst etwas mehr als zehn Zentimeter im Durchmesser, ist vergleichsweise flach und wirkt auf den ersten, zweiten und meist auch dritten Blick eher wie ein Stück schwarzes Plastik, das Wasserränder auf der Fensterbank verhindern soll. Stellt man einen Blumentopf darauf, müsste man schon sehr genau hingucken, um das kleine Loch zu sehen, das durchaus auch produktionsbedingt dort sein könnte.

Hinter der Öffnung und im Untersetzer versteckt befindet sich das Herzstück der Videoüberwachung: eine hochauflösende Kamera. Bei 640 mal 480 Pixeln und einer Bildrate von 30 Bildern pro Sekunde sind die Aufnahmen zwar weitgehend ruckelfrei, aber nicht für großformatige Präsentationen geeignet. Darauf dürfte es bei dieser Form von Spionagetechnik auch weniger ankommen. Entscheidend ist in dem Fall, dass das Gerät als solches wie ein schlichter Haushaltsgegenstand daherkommt, der auch in Besprechungsräumen oder Hotelzimmern nicht weiter für Aufsehen sorgt.

Enttarnen lässt sich der elektronische Spion nur mit entsprechender Technik oder wenn man der Sache ganz genau auf den Grund geht und sich den Untersetzer näher ansieht. Öffnet man ihn, entdeckt man die Kamera, einen Hochleistungs-Akku, der ausreichend Energie für bis zu 62 Tage liefert und den Speicherchip. Auf ihm sind acht Gigabyte Platz. Damit nicht unnötig Akkukapazitäten oder Speicherplatz verloren gehen, nimmt die Kamera nur dann Bild und Ton auf, wenn jemand in der näheren Umgebung spricht. Dank dieser Sprachsteuerung sind Langzeitüberwachungen kein Problem. Das hat seinen Preis. Der Untersetzer mit Videokamera kostet im Fachhandel für Überwachungstechnik knapp 500 Euro – ohne den Blumentopf zur Tarnung.

Die folgenden 3 Artikel könnten Sie auch interessieren:

Schuldnerermittlungen

Schuldnerermittlungen

Schuldnerermittlungen - Ein Schuldner ist verpflichtet an den Gläubiger eine Leistungspflicht zu erfüllen. Was aber, wenn der Schuldner seine Schulden nicht mehr begleicht? Wenn er über Nacht verschwindet und niemand weiß wohin? Es ist keine Seltenheit, wenn Gewerbetreibende den Betrieb schließen und diesen unter einem anderen Namen fortführen, jedoch die Tätigkeit weiterhin selbst ausüben. Der Gläubiger bleibt auf den Schulden sitzen, wenn sich der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen entzieht. Leider handelt es sich dabei nicht um Ausnahmefälle.